Wahrig Fremdwörterlexikon
Subsidiaritätsprinzip
Sub|si|di|a|ri|täts|prin|zip 〈n.; –s; unz.; Politik; Soziol.〉
1
Prinzip, nach dem eine übergeordnete Gruppe (z. B. der Staat) nur für den Aufgabenbereich zuständig sein soll, den eine nachgeordnete Gruppe (z. B. ein Bundesland) nicht bewältigen kann
2
staatliche Unterstützung, die aber nur auf eine Ergänzung der Eigenverantwortung abzielt
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