Kalender
5. April 1982
Das Landesarbeitsgericht in Hannover erkennt in einer Berufungsverhandlung einen Segelschein-Kurs als Bildungsurlaub an. Nach Ansicht des Gerichts könnte der Lehrgang als allgemeine Weiterbildung gelten, wenn neben praktischen Übungen auch die geistige Auseinandersetzung mit dem angebotenen Stoff erfolge.