Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

ausweisen

aus|weisen
V.
177, hat ausgewiesen
I.
mit Akk.
1.
etwas a.
zeigen, beweisen;
wie unsere Unterlagen a., haben wir Ihnen am 2. 5. geschrieben
2.
jmdn. a.
aus dem Staat weisen, jmdm. den weiteren Aufenthalt (in einem Staat) verbieten
II.
refl.
sich a.
den Ausweis vorzeigen, durch Ausweis bestätigen, wer man ist;
können Sie sich a.?; sich als Arzt, als Kontrollbeamter a.
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