Lexikon

Abfallbeseitigung

Form der Abfallentsorgung für nicht verwertbare Abfälle mit dem Ziel, sich der Abfälle auf Dauer zu entledigen; im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes wird nicht verwertbarer Abfall durch Verbrennung und anschließende Verwertung bzw. Ablagerung aus der Kreislaufwirtschaft ausgeschleust. Abfälle, die nicht schadlos verwertet werden können, sind beseitigungspflichtig, die Kosten dafür hat der Müllbesitzer zu tragen. Vorrangig bei der Abfallbeseitigung ist grundsätzlich eine umweltschonende Entsorgung mit dem Ziel, bestehende und künftige Umweltgefahren oder Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu vermeiden.

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Lexikon Artikel

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch