Lexikon
Arbeitslosenhilfe
Unterstützung an bedürftige, arbeitsfähige und -willige Arbeitslose, deren Eigenschaft als Arbeitnehmer erwiesen war und die die Voraussetzungen für die Gewährung des Arbeitslosengeldes nicht erfüllten oder den Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung erschöpft hatten (Aussteuerung) sowie 1 Jahr vor der Arbeitlosmeldung Arbeitslosengeld bezogen hatten oder mindestens 150 Tage entgeltlich beschäftigt waren. Die Arbeitslosenhilfe betrug für Arbeitslose mit mindestens einem Kind 57% des letzten Nettoentgelts, für die übrigen Arbeitslosen 53%; keine Rückzahlungspflicht; Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln. Seit 2005 sind Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einer einheitl. Grundsicherung zusammengelegt; erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten nach Ausschöpfung des Arbeitslosengelds I darauf folgend Arbeitslosengeld II mit verschärften Zumutbarkeitsbestimmungen bei Arbeitsplatzangeboten. Das Arbeitslosengeld II beträgt 359 Euro pro Monat. Hinzu kommen ggf. Unterkunfts- und Heizkostenzuschüsse.
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