Lexikon
Habilitatiọn
[
lateinisch
]der Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung für eine Professur an einer Hochschule. Der Bewerber, der den Doktorgrad erreicht haben muss, beantragt die Venia Legendi (das Recht, Vorlesungen anzukündigen und zu halten) an einer Hochschule; Bedingungen: eine wissenschaftliche Arbeit, Vortrag und Kolloquium vor der Fakultät, Probevorlesung. Heute ist die Habilitation nicht mehr unbedingt Voraussetzung für die Hochschullehrertätigkeit, an ihre Stelle tritt die auf sechs Jahre befristete Juniorprofessur.
Wissenschaft
Gesunde Mäuse mit zwei Vätern erzeugt?
Mittels Stammzellen und Gentechnik können Mäuse ohne Mutter, dafür mit zwei biologischen Vätern erzeugt werden. Nun haben Forscher die Methodik so verbessert, dass solche Mäuse länger überleben und teils sogar das Erwachsenalter erreichen. Dafür veränderten die Wissenschaftler 20 Gene mit epigenetischen DNA-Modifikationen, um...
Wissenschaft
Die Suche nach dem Unmöglichen
Verschwundene Galaxien, plötzlich auftauchende Sterne oder fremde Sonden im Erdorbit: Eine Großfahndung nach exotischen Himmelsphänomenen hat begonnen – und bereits zu seltsamen Entdeckungen geführt. von RÜDIGER VAAS Signale mit elektromagnetischen Strahlen und vielleicht mit Neutrinos oder Gravitationswellen sowie indirekte...