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Habilitatiọn
[
lateinisch
]der Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung für eine Professur an einer Hochschule. Der Bewerber, der den Doktorgrad erreicht haben muss, beantragt die Venia Legendi (das Recht, Vorlesungen anzukündigen und zu halten) an einer Hochschule; Bedingungen: eine wissenschaftliche Arbeit, Vortrag und Kolloquium vor der Fakultät, Probevorlesung. Heute ist die Habilitation nicht mehr unbedingt Voraussetzung für die Hochschullehrertätigkeit, an ihre Stelle tritt die auf sechs Jahre befristete Juniorprofessur.
Wissenschaft
Grips im Gefüge
Smarte Werkstoffe reagieren eigenständig auf äußere Einflüsse, verformen sich, heilen Beschädigungen und berichten darüber. von REINHARD BREUER Der Fingerhandschuh, den Holger Böse überzieht, hat Stulpen über den Fingern, die der Würzburger Physiker jetzt abwechselnd bewegt. Mit dem Daumen berührt er nacheinander verschiedene...
Wissenschaft
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Neue Techniken, um Blut zu pumpen, verbessern die Überlebenschancen vieler Herzpatienten. von REINHARD BREUER Als der südafrikanische Chirurg Christiaan Barnard am 3. Dezember 1967 erstmals erfolgreich ein menschliches Herz verpflanzte, begann ein neues Zeitalter der Medizin. Doch bis heute erfüllt sich die Hoffnung auf ein neues...
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