Lexikon
Habilitatiọn
[
lateinisch
]der Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung für eine Professur an einer Hochschule. Der Bewerber, der den Doktorgrad erreicht haben muss, beantragt die Venia Legendi (das Recht, Vorlesungen anzukündigen und zu halten) an einer Hochschule; Bedingungen: eine wissenschaftliche Arbeit, Vortrag und Kolloquium vor der Fakultät, Probevorlesung. Heute ist die Habilitation nicht mehr unbedingt Voraussetzung für die Hochschullehrertätigkeit, an ihre Stelle tritt die auf sechs Jahre befristete Juniorprofessur.
Wissenschaft
Schwebende Atome als Magnetsensoren
Ein Raster aus 270 Rubidium-Atomen, gefangen in optischen Pinzetten, dient als Magnetometer mit einer einzigartigen räumlichen Auflösung. von DIRK EIDEMÜLLER Als der Nobelpreis für Physik des Jahres 1997 vergeben wurde, vermochten sich vermutlich weder die Preisträger noch die Jury vorzustellen, wozu die preisgekrönte Arbeit...
Wissenschaft
Mein Nachbar, der Grizzly
Experten auf dem Forschungsfeld der biokulturellen Vielfalt untersuchen die Wechselwirkung zwischen biologischer Artenvielfalt und menschlicher Kultur.
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