Lexikon

Hausmüll

Haushaltsabfälle
die festen Abfälle aus privaten Haushaltungen einschließlich der gegebenenfalls getrennt erfassten wieder verwertbaren Anteile. Hausmüll ist den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen, in der Regel den Landkreisen und kreisfreien Städten, es sei denn, die Abfälle werden selbst verwertet (z. B. Kompostierung) oder Dritten zur ordnungsgemäßen Verwertung übergeben (z. B. Altpapier- oder Altkleidersammlung einer Wohlfahrtsorganisation, Container-Sammelstellen). Für Abfälle, die nicht verwertet werden können, bleibt die generelle Überlassungspflicht bestehen. Ein solcher Anschluss- und Benutzungszwang gilt nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz nicht für Abfälle aus dem gewerblichen oder industriellen Bereich. Durch die Getrenntsammlung verwertbarer Abfälle konnte das Hausmüllaufkommen deutlich vermindert werden. Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden (Rücknahme- und Rückgabeverpflichtung), Sonderabfälle und Sperrmüll werden gesondert eingesammelt. Wegen des immer noch hohen organischen Anteils geht der Deponierung spätestens 2005 eine Abfallbehandlung voraus. Abfallverbrennung, Biotonne, Duales System.
Die Farblithografie „Im Hafen einer Hansestadt“ ist Teil einer Serie kulturgeschichtlicher Bilder, entstanden um 1909.
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