Lexikon
Havarie
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Haverei; Avariedie; französisch, niederländisch
]Kosten und Schäden an Schiff und Ladung während einer Seereise (ähnlich auch in der Binnenschifffahrt): 1. kleine Havarie, die Kosten der Schifffahrt sind vom Verfrachter, d. h. meist vom Reeder, zu tragen, z. B. Lotsen- und Hafengelder, Schlepplohn, Quarantänegelder; 2. besondere (partikuläre) Havarie, nicht nur Kosten, sondern ein Schaden, der vom Eigentümer des betroffenen Gegenstands getragen wird; 3. große Havarie, Aufwand zur Rettung von Schiff und Ladung aus gemeinsamer Gefahr, z. B. Bergungskosten. Der Aufwand wird von Schiff, Ladung und Fracht im Verhältnis ihrer geretteten Werte gemeinsam getragen.
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