Lexikon

Nichtregierungsorganisation

Abkürzung NRO, engl.Non-governmental Organization (NGO), Bezeichnung für nicht-staatliche Selbsthilfe- und Interessengruppen mit fester Organisationsstruktur, die eigenständig oder in Abstimmung mit Regierungsstellen national oder international (INGOs) in einzelnen Politikfeldern tätig sind, in denen tatsächliche oder antizipierte soziale, ökonomische oder politische Probleme von staatlichen Akteuren nicht befriedigend gelöst werden. Die wichtigsten internationalen Betätigungsfelder sind Entwicklungspolitik (z. B. Hilfswerke der Kirchen, politische Stiftungen), Umweltpolitik (z. B. Greenpeace) sowie Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe (z. B. Amnesty International, Internationales Komitee vom Roten Kreuz). Wachsende Bedeutung haben die INGOs für die Sonderkonferenzen der Vereinten Nationen u. a. zu Welternährung (Rom 1974) und Umweltschutz (Stockholm 1972, Rio de Janeiro 1992, Kyoto 1997) erlangt. Die nicht profitorientierten INGOs, deren Zahl inzwischen auf über 5 000 geschätzt wird, unterscheiden sich von den profitorientierten multinationalen Konzernen (Business International Non-governmental Organizations, BINGOs), die ebenfalls Institutionen des internationalen Privatrechts sind, und den durch zwischenstaatliche Vereinbarungen geschaffenen internationalen Organisationen (International Governmental Organizations, IGOs), die Völkerrechtssubjekte sind.
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