Lexikon
Rechtsbeugung
vorsätzliche Falsch- oder Nichtanwendung des Rechts durch einen Richter, anderen Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei, nach § 339 StGB strafbar mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 5 Jahren. – Die Rechtsbeugung wird in Österreich nach § 302 StGB und in der Schweiz nach Art. 312 (u. Art. 110, Ziff. 4) StGB als Amtsmissbrauch bestraft.
Wissenschaft
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Unter der Lavakruste des Meeresbodens rund um hydrothermale Schlote tummelt sich mehr Leben als bislang angenommen. In Hohlräumen der Kruste haben Forschende zahlreiche Meerestiere entdeckt, darunter ausgewachsene sesshafte Röhrenwürmer sowie mobile Tiere wie Würmer und Schnecken. Die Entdeckung deutet auf bisher unbekannte...
Wissenschaft
Tanzendes Gold
Licht bringt Elektronen zum Schwingen. Wenn man diesen Effekt geschickt nutzt, könnte das den Wirkungsgrad von Katalysatoren und Solarzellen verbessern – und die Welt dadurch klimafreundlicher machen. von KATJA MARIA ENGEL Normalerweise beschießt Holger Lange seine Proben mit einem Laser. Doch als er sie einmal in einem...
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