Lexikon

Rechtsbeugung

vorsätzliche Falsch- oder Nichtanwendung des Rechts durch einen Richter, anderen Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei, nach § 339 StGB strafbar mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 5 Jahren. Die Rechtsbeugung wird in Österreich nach § 302 StGB und in der Schweiz nach Art. 312 (u. Art. 110, Ziff. 4) StGB als Amtsmissbrauch bestraft.
hossenfelder_02.jpg
Wissenschaft

Verursacht der Mensch den Klimawandel?

Woher wissen wir, dass der Klimawandel vom Menschen verursacht wird? Als mir diese Frage von jemandem auf X (ehemals Twitter) gestellt wurde, dachte ich mir: Komm schon, das lässt sich doch mit einer simplen Google-Suche beantworten. Ganz so einfach ist es aber offenbar nicht. Als erstes Suchergebnis wurde mir folgendes Zitat von...

Luftschiffe
Wissenschaft

Die sanften Riesen kehren zurück

Luftschiffe wie der Zeppelin galten lange Zeit als out. Denn die gemächlichen Fluggeräte konnten mit Düsenjets nicht mithalten. Doch nun scheint ein Comeback der fliegenden Riesen in Sicht. Treiber dafür sind neue Techniken und Anwendungspotenziale sowie der Wunsch nach einer klimaneutralen Luftfahrt. von RALF BUTSCHER Es war...

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon