Lexikon

Reichskammergericht

höchstes Gericht im römisch-deutschen Reich, 1495 vom Reichstag zu Worms eingesetzt, zunächst in Frankfurt, 15261689 in Speyer, dann bis zur Auflösung 1806 in Wetzlar. Das Reichskammergericht, vom Kaiser und den Reichsständen gemeinschaftlich besetzt, urteilte über alle Zivilsachen der Reichsmittelbaren und behandelte die Beschwerden der Untertanen gegen den Landesherrn, Landfriedensbruch und Reichsacht; es war oberstes Appellationsgericht für alle Stadt- und Landgerichte.
Mann, Arbeit, Tier
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Exotisches Teilchen

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In aller Freundschaft

Studien zufolge leben wir länger, sind glücklicher und gesünder, wenn wir Freunde haben. Was braucht es für eine gute Freundschaft? von DANIELA LUKAßEN-HELD Johann Wolfgang von Goethe und Friedrich Schiller, Rosa Luxemburg und Clara Zetkin, Stan Laurel und Oliver Hardy oder Ernie und Bert: allesamt Beispiele für große...

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