Lexikon
Reichskammergericht
höchstes Gericht im römisch-deutschen Reich, 1495 vom Reichstag zu Worms eingesetzt, zunächst in Frankfurt, 1526–1689 in Speyer, dann bis zur Auflösung 1806 in Wetzlar. Das Reichskammergericht, vom Kaiser und den Reichsständen gemeinschaftlich besetzt, urteilte über alle Zivilsachen der Reichsmittelbaren und behandelte die Beschwerden der Untertanen gegen den Landesherrn, Landfriedensbruch und Reichsacht; es war oberstes Appellationsgericht für alle Stadt- und Landgerichte.
Wissenschaft
Schrödingers Katze wächst
Quantentypische Überlagerungszustände lassen sich nachweisen – nun sogar im Mikrogramm-Bereich. Das ermöglicht neue Tests der Grundlagenphysik.
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Wissenschaft
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