Straffreiheit
durch Gesetz gelegentlich aus politischen Anlässen (z. B. Wechsel des Staatsoberhauptes, Wegfall oder Milderung von Strafgesetzen) gewährter Straferlass. Straffreiheitsgesetze umfassen sowohl eine Amnestie (Erlass rechtskräftiger, aber noch nicht vollstreckter Strafen) als auch eine Abolition (Niederschlagung noch anhängiger Verfahren). Auch Taten, die – etwa mangels Entdeckung – nicht Gegenstand eines Verfahrens sind, werden erfasst.