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Versammlungsfreiheit

Versammlungsrecht
das Recht, sich jederzeit ohne vorherige Genehmigung und Kontrolle friedlich und ohne Waffen zu versammeln; im Art. 8 GG garantiert. Ähnlich in Österreich (§ 12 Staatsgrundgesetz vom 21. 12. 1867). Auch in der Schweiz besteht Versammlungsfreiheit.

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