Lexikon
Freiheitsrechte
im Verfassungsrecht eine Art der Grundrechte; Rechte des Einzelnen, im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung und des Sittengesetzes alles zu tun, was nicht Rechte anderer verletzt (Art. 2 Abs. 1 GG). Freiheitsrechte, in die durch Gesetz eingegriffen werden darf, sind die Rechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Freiheit der Person (Bewegungsfreiheit), auf Glaubens-, Gewissens- und Meinungs(äußerungs)-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, auf Eigentums- und Erbrechts-, Berufswahl- und Wohnungsfreiheit sowie auf Wahrung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses und der Freizügigkeit. – In
Österreich
regelt das Staatsgrundgesetz vom 21. 12. 1867 die allgemeinen Rechte des Staatsbürgers. In der Schweiz
sind die Freiheitsrechte in der Bundesverfassung verankert.
Wissenschaft
Bernsteinfunde geben Einblick in die Lebenswelt Gondwanas
In Bernstein eingeschlossene Insekten und Pflanzenteile öffnen ein Fenster in vergangene Zeiten. Die meisten dieser Einschlüsse stammen allerdings von der Nordhalbkugel. Nun haben Forschende auch in Ecuador große Bernsteinvorkommen mit zahlreichen Einschlüssen entdeckt. Erhalten sind verschiedene Insekten sowie Spinnweben. Die...
Wissenschaft
Projektifizierte Forschung
Wer forscht, braucht Geld. Doch bevor Bund, Länder und EU oder die Deutsche Forschungsgemeinschaft eine Förderung bewilligen, müssen die Forscherinnen und Forscher sie mit Projektanträgen von ihren Themen überzeugen. Um Fördergelder zu bekommen, sind die Wissenschaftler folglich gezwungen, ihre Ideen und Vorhaben stets in...