Lexikon
Freiheitsrechte
im Verfassungsrecht eine Art der Grundrechte; Rechte des Einzelnen, im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung und des Sittengesetzes alles zu tun, was nicht Rechte anderer verletzt (Art. 2 Abs. 1 GG). Freiheitsrechte, in die durch Gesetz eingegriffen werden darf, sind die Rechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Freiheit der Person (Bewegungsfreiheit), auf Glaubens-, Gewissens- und Meinungs(äußerungs)-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, auf Eigentums- und Erbrechts-, Berufswahl- und Wohnungsfreiheit sowie auf Wahrung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses und der Freizügigkeit. – In
Österreich
regelt das Staatsgrundgesetz vom 21. 12. 1867 die allgemeinen Rechte des Staatsbürgers. In der Schweiz
sind die Freiheitsrechte in der Bundesverfassung verankert.Wissenschaft
Lebensrettende Back-Story
Flatulenzen und Späße rund um den Darmausgang sind bei uns Menschen seit jeher sehr beliebt. Und das nicht erst, seit der Kunstfurzer Joseph Pujol Anfang des 20. Jahrhunderts im Moulin Rouge in Paris als Le Pétomane Karriere machte und astronomische Summen verdiente, weil er die Marseillaise flatulieren konnte. Schon beim...
Wissenschaft
Verstopft
Viele deutsche Städte sind staugeplagt. Moderne Mobilitätsdienste, neue Technologien und künftig auch vernetzte autonome Fahrzeuge sollen das ändern. Doch was taugen die Konzepte? von MICHAEL VOGEL Bis morgens um sechs ist die Welt noch in Ordnung. Dann geht es los, an jedem Werktag und in fast allen größeren deutschen Städten:...
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