Lexikon
Freiheitsrechte
im Verfassungsrecht eine Art der Grundrechte; Rechte des Einzelnen, im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung und des Sittengesetzes alles zu tun, was nicht Rechte anderer verletzt (Art. 2 Abs. 1 GG). Freiheitsrechte, in die durch Gesetz eingegriffen werden darf, sind die Rechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Freiheit der Person (Bewegungsfreiheit), auf Glaubens-, Gewissens- und Meinungs(äußerungs)-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, auf Eigentums- und Erbrechts-, Berufswahl- und Wohnungsfreiheit sowie auf Wahrung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses und der Freizügigkeit. – In
Österreich
regelt das Staatsgrundgesetz vom 21. 12. 1867 die allgemeinen Rechte des Staatsbürgers. In der Schweiz
sind die Freiheitsrechte in der Bundesverfassung verankert.
Wissenschaft
Die Kraft der Wellen
Rund 70 Prozent der Erdoberfläche sind von Wasser bedeckt. Ingenieure wollen jetzt die Energie des Meeres nutzen, um auf schwimmenden Inseln elektrischen Strom zu erzeugen. von RAINER KURLEMANN Wer schon einmal in einem Boot oder am Strand gegen die Wellen gekämpft hat, der ahnt, wie viel Energie im Meer steckt. Tag für Tag...
Wissenschaft
Verspielte Menschen litten weniger unter Pandemiestress
Was bestimmt, wie gut wir Stress und Krisen im Leben verkraften? Beobachtungen aus der Zeit der Corona-Pandemie legen nun nahe, dass Menschen mit einer spielerischen Einstellung zum Leben resilienter sein könnten. Erwachsene mit dieser Haltung litten weniger unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie als weniger verspielte...