Lexikon

Freiheitsrechte

im Verfassungsrecht eine Art der Grundrechte; Rechte des Einzelnen, im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung und des Sittengesetzes alles zu tun, was nicht Rechte anderer verletzt (Art. 2 Abs. 1 GG). Freiheitsrechte, in die durch Gesetz eingegriffen werden darf, sind die Rechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Freiheit der Person (Bewegungsfreiheit), auf Glaubens-, Gewissens- und Meinungs(äußerungs)-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, auf Eigentums- und Erbrechts-, Berufswahl- und Wohnungsfreiheit sowie auf Wahrung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses und der Freizügigkeit. – In
Österreich
regelt das Staatsgrundgesetz vom 21. 12. 1867 die allgemeinen Rechte des Staatsbürgers. In der
Schweiz
sind die Freiheitsrechte in der Bundesverfassung verankert.
Fischer_NEU_02.jpg
Wissenschaft

Nicht im Gleichgewicht

Es kommt selten vor, dass in aktuellen wissenschaftlichen Publikationen Arbeiten erwähnt werden, die älter als ein paar Jahre sind. Neulich berichtete die Fachzeitschrift Nature über die Prozesse, die in Wolken ablaufen müssen, damit genug Eispartikel gebildet werden, um es regnen zu lassen. Das Thema ist sicher nicht neu, und so...

Phaenomenal_NEU.jpg
Wissenschaft

Können wir Nässe fühlen?

Warum sich Wasser nass anfühlt – es sich dabei aber eigentlich nur um eine Wahrnehmungsillusion handelt, erklärt Dr. med Jürgen Brater. Was denken Sie: Können Sie mit Ihren Händen fühlen, ob ein Gegenstand feucht oder gar nass ist? „Ja, klar“, werden Sie spontan antworten. Doch was Sie wahrnehmen, ist tatsächlich nicht die...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon