Lexikon
Verwaltungsakt
eine Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die von einer Verwaltungsbehörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts getroffen wird (Gegensatz: Verwaltungsvorschrift); unter den verschiedensten Bezeichnungen, z. B. Anordnung, Bescheid, Beschluss, Entscheidung, Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, Verfügung, u. U. auch Erlass; sachlich z. B. Enteignung, Gewerbeerlaubnis, Polizeiverfügung und Steuerbescheid. Verwaltungsakte unterliegen allgemein nur der Anfechtung im Verwaltungsverfahren und im Verfahren vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Der Begriff Verwaltungsakt wird auch im schweizerischen Verwaltungsrecht gebraucht. Der österreichischen Gesetzessprache ist er unbekannt (statt dessen meist: Bescheid, die besondere im Verwaltungsverfahren ergehende Verfügung).
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