Lexikon
Wahlmonarchie
eine monarchische Staatsform, bei der der Monarch sein Amt auf Lebensdauer ausübt und der Nachfolger durch Wahl eines Kollegiums bestimmt wird. Das mittelalterliche Kaiserreich war verfassungsrechtlich eine Wahlmonarchie, in der politischen Wirklichkeit aber seit Mitte des 15. Jahrhunderts eine Erbmonarchie. Als Wahlkollegium fungierten die Kurfürsten. Sie benutzten ihre verfassungsrechtliche Stellung immerhin dazu, dem Bewerber auf den Kaiserthron in der Form der Wahlkapitulationen Bedingungen für die Ausübung seiner Herrschaft zu stellen.
Wissenschaft
Wie Tee sein Aroma erhält
Teepflanzen haben einen charakteristischen Geschmack. Nun haben Forschende das Rätsel gelüftet, wie die dafür verantwortlichen Moleküle in die Teeblätter gelangen. Demnach bilden Teepflanzen aus dem Stickstoff des Bodens verschiedene Aminosäuren, die sie anschließend über ein ausgeklügeltes Transportsystem in ihren Blättern...
Wissenschaft
Fliegen mit Überschall – aber ohne hörbaren Knall!
Als ich vor einigen Jahren die Vermutung geäußert habe, dass schon bald wieder Überschall-Passagierflugzeuge entwickelt werden würden, wollten das nur wenige Leute glauben. „Erinnern Sie sich daran, wie es damals mit der Concorde war“, bekam ich häufig zu hören. Für die zivile Luftfahrt seien Überschallflugzeuge zu teuer und zu...
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