Lexikon
Wahlmonarchie
eine monarchische Staatsform, bei der der Monarch sein Amt auf Lebensdauer ausübt und der Nachfolger durch Wahl eines Kollegiums bestimmt wird. Das mittelalterliche Kaiserreich war verfassungsrechtlich eine Wahlmonarchie, in der politischen Wirklichkeit aber seit Mitte des 15. Jahrhunderts eine Erbmonarchie. Als Wahlkollegium fungierten die Kurfürsten. Sie benutzten ihre verfassungsrechtliche Stellung immerhin dazu, dem Bewerber auf den Kaiserthron in der Form der Wahlkapitulationen Bedingungen für die Ausübung seiner Herrschaft zu stellen.
Wissenschaft
Atme!
Die Luft aus der Umgebung muss in den Körper. Diesen Übergang hat die Evolution unterschiedlich gestaltet. Von BETTINA WURCHE Der Begriff Atmung bezeichnet den Gasaustausch in Lebewesen zur Energiegewinnung. Bei Tieren, vielen Pilzen sowie den aeroben Mikroorganismen ist es das Sauerstoffgas, das die Kette von chemischen...
Wissenschaft
Wiederauferstehung der Tiere
Als Mammut und Beutelwolf ausstarben, hinterließen sie Lücken im Ökosystem. Mit moderner Genchirurgie könnten Forscher Nachbildungen erschaffen.
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