Lexikon

Arbitrage

[
-ˈtra:ʒə; die; französisch
]
die Ausnutzung von Preisunterschieden (meist an verschiedenen Plätzen) für dieselbe Menge gleichwertiger Güter durch zu gleicher Zeit vorgenommenen Einkauf zu niedrigeren und Verkauf zu höheren Marktpreisen. Man kennt solche Arbitragegeschäfte für Waren, Wertpapiere (Effektenarbitrage), Devisen (Devisenarbitrage) und Geld (hier ausgelöst durch die Verschiedenheit des Zinsfußes). Die Nutzung von Kursdifferenzen, z. B. von Wertpapieren an verschiedenen Börsen zum gleichen Zeitpunkt, findet der Verkauf am Ort der höheren Kurste statt. Die Arbitrage wirkt kursausgleichend.
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