Lexikon

Bereifung

bei Fahrzeugen die Ausstattung der Räder mit Reifen; früher mit Stahl- oder Vollgummireifen, heute allgemein mit Luftreifen (erster Vorschlag von Thomson 1845, Erfindung von J. B. Dunlop 1888). Der Schlauch enthält hierbei die unter Überdruck (1,08 bar) stehende Luft, und der Mantel bildet die schützende Außenhülle. Bei schlauchlosen Reifen (bei Personenwagen überwiegend) übernimmt der Mantel auch die Aufgabe des Schlauchs zusammen mit der Felge.
Der Mantel besteht aus dem Unterbau (Karkasse), der bei Diagonalreifen aus gekreuzten bzw. bei Radialreifen aus etwa senkrecht zur Reifenlaufrichtung verlaufenden „Cordlagen“ (Streifen aus nebeneinander liegenden Fäden aus Baumwolle, Kunstseide, Nylon, Polyester u. Ä. oder dünnen Stahlseilen [Stahlcord]) aufgebaut ist. Die Karkasse bzw. der Gürtel trägt die Lauffläche (Protektor). Die Lauffläche ist profiliert, um den Kraftschluss zu verbessern und für Drainage bei nasser Fahrbahn zu sorgen, d. h. die Gefahr des Aquaplaning zu vermindern; sie wird durch häufiges Fahren abgenutzt. Fahren mit zu stark abgenutzten Reifen ist strafbar.
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