Lexikon

Bestätigungsschreiben

inhaltliche Zusammenfassung eines Vertrages, der wirklich oder zumindest nach der Auffassung des Bestätigenden bereits zustande gekommen ist (Gegensatz: Auftragsbestätigung). Weicht der Inhalt von dem vorher mündlich Vereinbarten ab, so muss unverzüglich widersprochen werden. Die Nichtbeantwortung gilt als Zustimmung, es sei denn, dass das Bestätigungsschreiben vom vorher mündlich Vereinbarten stark abweicht oder der Bestätigende arglistig handelt.
Kleinkind im HIrnscanner
Wissenschaft

Frühkindlichen Erinnerungen auf der Spur

An die ersten rund drei Jahre unseres Lebens können wir uns üblicherweise nicht mehr erinnern. Doch was sorgt für diese sogenannte kindliche Amnesie? Kodiert unser Gehirn erst später episodische Erinnerungen, oder können wir die Erinnerungen aus unserer frühesten Kindheit nur nicht mehr abrufen? Hirnscans bei 26 Säuglingen und...

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Wissenschaft

Diese Kolumne ist 100 Prozent natürlich!

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