Lexikon
Bestätigungsschreiben
inhaltliche Zusammenfassung eines Vertrages, der wirklich oder zumindest nach der Auffassung des Bestätigenden bereits zustande gekommen ist (Gegensatz: Auftragsbestätigung). Weicht der Inhalt von dem vorher mündlich Vereinbarten ab, so muss unverzüglich widersprochen werden. Die Nichtbeantwortung gilt als Zustimmung, es sei denn, dass das Bestätigungsschreiben vom vorher mündlich Vereinbarten stark abweicht oder der Bestätigende arglistig handelt.
Wissenschaft
Heilsbringer oder Teufelszeug?
Die einen halten das Pflanzenschutzmittel Glyphosat für unabdingbar, die anderen verfluchen es. Was in Studien dazu steht. von PETER LAUFMANN Das schmerzt selbst einen Riesen wie den Bayer-Konzern: Ein Gericht in Philadelphia verurteilte das Unternehmen im Januar 2024 zu 2,25 Milliarden US-Dollar Schadensersatz. Die Geschworenen...
Wissenschaft
Igitt!
Ekel ist eine erlernte Empfindung – und dient letztlich dem eigenen Schutz.
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