Lexikon

Stillschweigen

Recht
als bloßes Nichtstun im bürgerlichen Recht im Zweifel Ablehnung eines Vertragsangebots; als Zustimmung nur dann zu werten, wenn nach Treu und Glauben ein Widerspruch zu erwarten gewesen wäre, z. B. beim Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben.

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