Lexikon
Bosnien und Herzegowina
Staat und Politik
Die Verfassung von Bosnien und Herzegowina trat 1995 mit der Unterzeichnung des Abkommens von Dayton in Kraft. Danach ist das Land eine föderative Republik, die aus der bosniakisch-kroatischen Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) sowie der Serbischen Republik (RS) besteht. Die beiden Kammern des Parlamentes (Abgeordnetenhaus mit 42 Sitzen, Kammer der Völker mit 15 Sitzen; Wahl alle 4 Jahre), der Ministerrat und die Präsidentschaft (dreiköpfiges Staatspräsidium) bilden ein Spiegelbild der ethnischen Zusammensetzung der Bevölkerung. So gehören dem Staatspräsidium je ein Bosniake, ein Serbe und ein Kroate an. Sie werden im Verhältnis 2:1 von der Bevölkerung der FBiH und der RS direkt für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Die FBiH stellt 28 Mitglieder des Abgeordnetenhauses, die RS 14. Die Kammer der Völker ist mit je 5 Bosniaken, Kroaten und Serben besetzt. Stärkste Parteien im Parlament sind die serbische Allianz der unabhängigen Sozialdemokraten (SDNS) sowie die bosnische Partei der demokratischen Aktion (SDA). Die gesamtstaaliche Zusammenarbeit der Föderationen und der ethnischen Gruppen gestaltet sich schwierig. Weit reichende Befugnisse hat der Hohe Repräsentant der internationalen Gemeinschaft. FBiH und RS verfügen über eigene Verfassungen und politische Institutionen.
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