Lexikon
Bundesamt für Güterverkehr
Abk. BAG, durch Tarifaufhebungsgesetz vom 13. 8. 1993 errichtete selbständige Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung, entstanden aus der 1952 errichteten Bundesanstalt für den Güterfernverkehr; Sitz: Köln. Aufgaben: Herstellung u. Gewährleistung der Ordnung im Güterverkehr innerhalb seiner verschiedenen Zweige u. im Verhältnis zu den anderen Verkehrsträgern.
Wissenschaft
News der Woche 14.02.2025
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Der Schutz der Ozeane
Lange Zeit hielt man die Weltmeere für unverwundbar – doch das sind sie nicht. Die UN-Dekade für Meeresforschung soll den Einigungsprozess der Weltgemeinschaft über Schutzmaßnahmen unterstützen. Von RAINER KURLEMANN Die Ozeane sind das gemeinsame Erbe der Menschheit. Diese Feststellung steht etwas versteckt in Artikel 136 der...