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Bundesamt für Güterverkehr

Abk. BAG, durch Tarifaufhebungsgesetz vom 13. 8. 1993 errichtete selbständige Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung, entstanden aus der 1952 errichteten Bundesanstalt für den Güterfernverkehr; Sitz: Köln. Aufgaben: Herstellung u. Gewährleistung der Ordnung im Güterverkehr innerhalb seiner verschiedenen Zweige u. im Verhältnis zu den anderen Verkehrsträgern.

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