Lexikon

Aslrecht

Asylrecht: Anzahl der Asylbewerber in Deutschland
Asylbewerber in der Bundesrepublik Deutschland
JahrAsylsuchende
1980107 818
198573 832
1990193 063
1995127 937
1996116 367
1997104 353
199898 644
199995 113
200078 564
200188 287
200271 127
200350 563
200435 607
200528 914
200621 029
Asylrecht: Herkunftsländer der Asylbewerber
Asylbewerber: Herkunftsländer
LandAnzahlVeränderungen
20022006in %absolut
Irak10 2422 117-79,3-8 125
Türkei9 5751 949-79,6-7 626
Serbien und Montenegro6 6791 828-72,6-4 851
Russland4 0581 040-74,4-3 018
Afghanistan2 772531-80,8-2 241
Iran2 642611-76,9-2 031
Vietnam2 340990-57,7-1 350
Syrien1 829609-66,7-1 220
Algerien1 743369-75,2-1 310
Aserbaidschan1 689483-71,6-1 260
Anspruch politisch verfolgter Ausländer auf Aufenthalt im Zufluchtsort und Schutz vor Ausweisung und Auslieferung an den Heimatstaat. Gemäß Art. 16 a GG genießen politisch Verfolgte Asylrecht in Deutschland, sofern sie nicht aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem sog. sicheren Drittstaat einreisen. Die Voraussetzungen für ein Asylverfahren und das Anerkennungsverfahren vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge regelt das Asylverfahrensgesetz in der Fassung vom 2. 9. 2008 (früher: Ausländergesetz von 1965). Der Asylantrag ist bei der zugeordneten Außenstelle des Bundesamtes oder bei der Ausländerbehörde des Aufenthaltsortes zu stellen. Wegen der hohen Zahl der Asylbewerber und der in vielen Fällen bestehenden Schwierigkeit, das Vorliegen politischer Verfolgung eindeutig festzustellen, wurde 1993 der Kreis der Antragsberechtigten erheblich eingeschränkt. Das Bundeskabinett hat am 6. 12. 2000, mit Wirkung ab 1. 1. 2001, beschlossen, das seit 1997 geltende Arbeitsverbot für Asylbewerber und geduldete Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland aufzuheben. Nach einem Jahr Wartezeit erhalten Asylbewerber „sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt“.
In der
Schweiz
gibt es eine Bundeszuständigkeit für das Asylrecht (Art. 121 der Bundesverfassung).
In
Österreich
wird das Asylrecht durch das Asylgesetz 2005 geregelt.

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