Lexikon
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Abk. BAMF, nach dem Zuwanderungsgesetz in der Fassung vom 30. 7. 2004 umbenannte Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern; Sitz: Nürnberg. Die ursprünglich rein auf die Bearbeitung von Asylanträgen ausgerichtete Behörde ist nunmehr u. a. zuständig für die Durchführung von Sprachkursen und Integrationsprojekten, die Führung des Ausländerzentralregisters, für das Betreiben wissenschaftlicher Forschungen über Migrationsfragen und für die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr. Durch den Wegfall der Weisungsungebundenheit der Einzelentscheider und der Funktion des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten übernimmt das Bundesamt höhere Verantwortung bei der Durchführung von Asylverfahren.
Wissenschaft
Fenster: Neues Scheibenmaterial verhindert Wärmeverlust
Durch Gebäudefenster geht viel Wärme verloren. Wissenschaftler haben nun ein neuartiges Hydrogel-Material entwickelt, das zur Herstellung von besser isolierenden Fenstern verwendet werden könnte. Das Silikon-Material ist dank seines Aufbaus aus vernetzten Nanoröhrchen ultratransparent und zugleich hochisolierend, was den...
Wissenschaft
Bewaffnet die Stirn bieten
Horn oder Geweih: Wer trägt was und warum, und woraus besteht der Stirnaufsatz? Eine kleine zoologische Kopfschmuckkunde. von CHRISTIAN JUNG Auf dem Kopf des männlichen Hirschs sitzt ein spitzes Geweih – ein Kopfschmuck, der mit zunehmendem Alter durch Pracht und Größe beeindruckt. In Szene gesetzt durch entsprechendes...