Lexikon
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Abk. BAMF, nach dem Zuwanderungsgesetz in der Fassung vom 30. 7. 2004 umbenannte Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern; Sitz: Nürnberg. Die ursprünglich rein auf die Bearbeitung von Asylanträgen ausgerichtete Behörde ist nunmehr u. a. zuständig für die Durchführung von Sprachkursen und Integrationsprojekten, die Führung des Ausländerzentralregisters, für das Betreiben wissenschaftlicher Forschungen über Migrationsfragen und für die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr. Durch den Wegfall der Weisungsungebundenheit der Einzelentscheider und der Funktion des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten übernimmt das Bundesamt höhere Verantwortung bei der Durchführung von Asylverfahren.

Wissenschaft
Rekord-kleine Samen-Verbreiter: Kellerasseln
Vögel und Säugetiere sind dafür bekannt, Früchte zu fressen und anschließend die darin enthaltenen Samen zu verbreiten. Doch diese Rolle können auch eher überraschend wirkende Wesen übernehmen, berichten Forschende: Sie haben die Kellerassel als das nun kleinste bekannte Tier identifiziert, das Pflanzensamen verbreitet, die zuvor...

Wissenschaft
Auf Tuchfühlung mit der Sonne
Als erste Raumsonde überhaupt fliegt die Parker Solar Probe durch die Korona und liefert einen sagenhaften Datenschatz von unserem Zentralgestirn. von DIRK EIDEMÜLLER Ikarus ist ein warnendes Beispiel: Wer wie die tragische Gestalt der griechischen Sage der Sonne zu nahe kommt, dem droht sie die Flügel zu versengen. Schon seit...