Lexikon

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Abk. BAMF, nach dem Zuwanderungsgesetz in der Fassung vom 30. 7. 2004 umbenannte Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern; Sitz: Nürnberg. Die ursprünglich rein auf die Bearbeitung von Asylanträgen ausgerichtete Behörde ist nunmehr u. a. zuständig für die Durchführung von Sprachkursen und Integrationsprojekten, die Führung des Ausländerzentralregisters, für das Betreiben wissenschaftlicher Forschungen über Migrationsfragen und für die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr. Durch den Wegfall der Weisungsungebundenheit der Einzelentscheider und der Funktion des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten übernimmt das Bundesamt höhere Verantwortung bei der Durchführung von Asylverfahren.
Mauersegler
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Tierische Auszeit

Wenn Lebensbedingungen zu schlecht werden, treten manche Tiere die Flucht nach innen an und fahren ihren Stoffwechsel herunter. Auf den Spuren einer tierischen Superkraft. von RALF STORK Die Evolution hat viele Wege gefunden, wie Tiere die Herausforderungen des Winters meistern. Manche setzen auf eine Fettschicht und ein gut...

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