Lexikon
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Abk. BAMF, nach dem Zuwanderungsgesetz in der Fassung vom 30. 7. 2004 umbenannte Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern; Sitz: Nürnberg. Die ursprünglich rein auf die Bearbeitung von Asylanträgen ausgerichtete Behörde ist nunmehr u. a. zuständig für die Durchführung von Sprachkursen und Integrationsprojekten, die Führung des Ausländerzentralregisters, für das Betreiben wissenschaftlicher Forschungen über Migrationsfragen und für die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr. Durch den Wegfall der Weisungsungebundenheit der Einzelentscheider und der Funktion des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten übernimmt das Bundesamt höhere Verantwortung bei der Durchführung von Asylverfahren.
Wissenschaft
Mehr als eine Quelle grünen Stroms
Deutsche Wissenschaftler erforschen, wie sich Biogas umweltfreundlicher erzeugen und besser nutzen lässt als bisher. von TIM SCHRÖDER Es ist noch nicht allzu lange her, da wurde das Biogas viel gepriesen. Ernteabfälle oder Gülle zu vergären, um daraus einen Brennstoff zu machen, das galt als hundertprozentig „öko“. Die...
Wissenschaft
Freundeskreis gibt Jungen Mathe-Selbstvertrauen
Jungen schätzen ihre Mathefähigkeiten oft höher ein als Mädchen – auch wenn sich die objektiven Leistungen nicht unterscheiden. Doch welche Faktoren tragen zu diesen unterschiedlichen Selbsteinschätzungen bei? Eine Studie hat nun einen bisher wenig beachteten Faktor identifiziert: den Vergleich mit Gleichaltrigen. Demnach...