Lexikon
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Abk. BAMF, nach dem Zuwanderungsgesetz in der Fassung vom 30. 7. 2004 umbenannte Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern; Sitz: Nürnberg. Die ursprünglich rein auf die Bearbeitung von Asylanträgen ausgerichtete Behörde ist nunmehr u. a. zuständig für die Durchführung von Sprachkursen und Integrationsprojekten, die Führung des Ausländerzentralregisters, für das Betreiben wissenschaftlicher Forschungen über Migrationsfragen und für die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr. Durch den Wegfall der Weisungsungebundenheit der Einzelentscheider und der Funktion des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten übernimmt das Bundesamt höhere Verantwortung bei der Durchführung von Asylverfahren.
Wissenschaft
Jagd auf gefährliche Drohnen
Immer wieder dringen Drohnen in sicherheitsrelevante Bereiche ein. Ingenieure arbeiten zusammen mit Polizei und Unternehmen an wirksamen Schutztechniken. von MICHAEL VOGEL An die Vorweihnachtszeit 2018 erinnern sich viele Beschäftigte am Londoner Flughafen Gatwick mit Kopfschütteln. 33 Stunden lang war der Flugbetrieb fast...
Wissenschaft
Letztes Bollwerk gegen Datenraub
Der Quantencomputer kommt – 2030 könnte es so weit sein. Doch schon heute bedroht er die Datensicherheit im Netz. Dem wollen Forscher mit sogenannter Post-Quanten-Technologie vorbeugen. von BERND MÜLLER Sie haben Ihren Hausschlüssel verloren? Dann sollten Sie dringend das Schloss an Ihrer Haustür auswechseln lassen. Denn es...
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