Lexikon
Tabụ
[
das; polynesisch
]ein überliefertes oder aus religiösen Vorstellungen stammendes Verbot oder eine Meidungsvorschrift. Mit Tabu belegt werden Gegenstände (z. B. Speisen), Personen, Bezirke (z. B. Tempelbezirk), Handlungen (z. B. sexuelle Betätigung). Weit verbreitet ist das Inzesttabu. In übertragenem Sinn spricht man von Tabu, wenn bestimmte Themen durch stillschweigende Übereinkunft der öffentlichen Erörterung entzogen sind.
Der Tabubegriff stammt aus dem polynesischen Kulturkreis. Er ist hier eng verbunden mit der Kraft-Vorstellung (Mana). Was ein stärkeres Mana enthält, ist für die anderen Menschen tabu (z. B. Häuptlinge, Priester und was sie berühren, Götterbilder, Tempel, Opfer, aber auch Mädchen bei der ersten Menstruation, Knaben bei der Beschneidung, Frauen bei der Schwangerschaft und Geburt, Kranke, Tote). Die Tabusitte war in Händen der Häuptlinge und Adelsschicht oft ein Machtmittel. Ihr entsprangen viele Rechtsnormen, z. B. das Asylrecht (der vom Häuptling oder Götterbild Berührte ist unantastbar).
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