Lexikon
Bundesamt für Post und Telekommunikation
Abk. BAPT, 1990 eingerichtete, früher dem Bundesministerium für Post u. Telekommunikation unterstellte Bundesoberbehörde (Bundesbehörden), die bis Ende 1997 hoheitl.-regulierende Aufgaben in den Bereichen Post u. Telekommunikation wahrnahm; Sitz: Mainz. Hauptaufgaben: Vergabe von Lizenzen u. Genehmigungen für Fernmeldeanlagen (einschl. Funkanlagen), Erarbeitung von Standards u. techn. Vorschriften, Funkfrequenzmanagement, Aufklärung elektromagnet. Unverträglichkeiten von Geräten u. Erstellung von Funkzeugnissen. Am 31. 12. 1997 wurde das BAPT in die Regulierungsbehörde für Telekommunikation u. Post (Bundesnetzagentur) überführt.
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