Lexikon

Bundesnachrichtendienst

Abkürzung BND
Berlin, Pullach, dem Bundeskanzleramt nachgeordnete zivile Behörde; anders als beim Bundesamt für Verfassungsschutz und beim Militärischen Abschirmdienst erstrecken sich die Aufgaben des Bundesnachrichtendienstes auf das Ausland und sind überwiegend sachthemenbezogen; 1956 aus der Organisation Gehlen hervorgegangen (Gehlen); seit 1990 sind seine Befugnisse, Datenerhebung und Datenschutz durch das BND-Gesetz gesetzlich geregelt.
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