Lexikon

Geheimdienst

eine Organisation, die Nachrichten über äußere und innere Feinde eines Staates sammelt. Der militärische Geheimdienst hat Informationen über die feindlichen Streitkräfte, ihre Bewaffnung, Gliederung, Stationierung, Nachrichtenverbindungen u. a. zu beschaffen, im Kriegsfall bisweilen auch in Kommando-Unternehmen Sabotageaufträge zu erfüllen. Eine gleich wichtige Aufgabe ist die Abwehr fremder Geheimdienste. Der politische Geheimdienst ist meist eine selbständige Zentralstelle zur Überwachung staatsfeindlicher Gruppen und Einzelpersonen. Zur Auslandsaufklärung ist in Bundesrepublik Deutschland der Bundesnachrichtendienst (BND) tätig, im militärischen Bereich der Militärische Abschirmdienst (MAD), im Bereich der inneren Sicherheit das Bundesamt für Verfassungschutz. In der DDR waren die geheimdienstlichen Funktionen im Staatssicherheitsdienst (SSD) zusammengefasst.
abine Hossenfelder; Thomas Bethge – stock.adobe.com; www.photoshopsupply.com; Bearbeitung: bdw
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