Lexikon

Diakn

[
griechisch, „Diener“
]
in der katholischen Kirche ein Kleriker, der die letzte der höheren Weihen vor der Priesterweihe erhalten hat; kann selbständig liturgische Funktionen übernehmen (z. B. Verkündigung des Evangeliums, Austeilung der Eucharistie, Beerdigung, Taufe). Heute auch eigenständiges Amt, nicht nur als Durchgangsstufe zum Priesteramt. In der evangelischen Kirche staatlich anerkannter Beruf; als Gemeindediakon, als Diakon in der Pflege und Therapie sowie in der Erziehung und Sozialarbeit. Das Amt des Diakons im Sinne einer Vorstufe des Priesteramtes existiert auch in der orthodoxen, anglikanischen und altkatholischen Kirche; die Baptisten und nordamerikanischen Brüderkirchen kennen Diakone als dem Pfarrer unterstellte geistliche Amtsträger gemäß der lutherischen Tradition.
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