Lexikon

Dienstalter

die von einem Beamten, Richter oder Soldaten zurückgelegte Dienstzeit; wird bemessen 1. in Bezug auf seine Stellung zu Gleichrangigen nach der Dauer der Bekleidung des Dienstrangs; 2. in Bezug auf die Besoldung (wichtig nur bei aufsteigenden Grundgehältern) nach der Zeit, die der Beamte im Dienst stand (Besoldungsdienstalter im Regelfall); 3. in Bezug auf die Berechnung des Ruhegehaltes nach der Dienstzeit, die der Beamte vom Tag seiner ersten Berufung in das Beamtenverhältnis an zurückgelegt hat (ruhegehaltsfähige Dienstzeit).
Abgenutzte Zähne im Unterkiefer einer Hyäne
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