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Dienstalter

die von einem Beamten, Richter oder Soldaten zurückgelegte Dienstzeit; wird bemessen 1. in Bezug auf seine Stellung zu Gleichrangigen nach der Dauer der Bekleidung des Dienstrangs; 2. in Bezug auf die Besoldung (wichtig nur bei aufsteigenden Grundgehältern) nach der Zeit, die der Beamte im Dienst stand (Besoldungsdienstalter im Regelfall); 3. in Bezug auf die Berechnung des Ruhegehaltes nach der Dienstzeit, die der Beamte vom Tag seiner ersten Berufung in das Beamtenverhältnis an zurückgelegt hat (ruhegehaltsfähige Dienstzeit).

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