Lexikon

Ersatzerbe

Substitut
der vom Erblasser zwecks Vermeidung der gesetzlichen Erbfolge für den Fall des Wegfalls eines Erben vor dem Erbfall (z. B. durch Tod des Erben) oder danach (z. B. durch Ausschlagung) eingesetzte Erbe; zu unterscheiden vom Nacherben der jedoch im Zweifel gleichzeitig als Ersatzerbe eingesetzt ist (§§ 20962099, 2102 BGB). In der
Schweiz
hat die Stellung eines Ersatzerben der vom Erblasser nach Art. 487 ZGB Eingesetzte.
Österreich:
§ 604 ABGB. Hier gibt es im Gegensatz zur gemeinen Substitution die fideikommissarische Substitution, bei der der Erblasser den Erben verpflichtet, die angetragene Erbschaft nach seinem Tod oder in bestimmten anderen Fällen einem zweiten ernannten Erben zu überlassen (§§ 608 ff. ABGB).
Drohne, Steuerung, fliegen
Wissenschaft

Drohnen für Profis

Bislang galten kleine Flugobjekte vor allem als Spielerei. Doch bessere Technik und zweckmäßige Vorschriften schaffen die Grundlage für immer mehr nützliche Anwendungen. von Tim Schröder Für eingefleischte Angler, die an einem See geduldig darauf warten, dass ein Fisch anbeißt, ist die Aguadrone sicher nichts. Doch wer vor der...

Gebäude, Hitze
Wissenschaft

Wie sich Städte gegen Hitze rüsten

Mit Hightech stöbern Wissenschaftler Stadtviertel auf, die Hitze wie Schwämme tagsüber aufsaugen und nachts abstrahlen. Bekämpfen lassen sich diese Hitzeinseln oft mit erstaunlich einfachen Mitteln. von MARTIN ANGLER Hochsommer in Madrid: Während draußen 35 Grad Celsius Lufttemperatur herrschen, ziehen Händler im Inneren einer...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon