Lexikon
Feuerversicherung
eine Versicherung, die als Mobiliarversicherung (z. B. Hausrat), Immobiliarversicherung (Gebäude), Versicherung für Industrie und Großgewerbe sowie landwirtschaftliche Versicherung betrieben wird; gewährt Versicherungsschutz gegen Brand, Blitzschlag und Explosionen aller Art, außer durch Atomenergie sowie durch Absturz und Anprall von Luftfahrzeugen. Kriegsschäden, Schäden aufgrund von inneren Unruhen und Erdbeben sowie Sengschäden, die nicht durch Brand entstanden sind, und Schäden, die entstehen, weil die versicherten Sachen einem Feuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden, sind nicht versichert.
Wissenschaft
Einstieg in den Kunststoff-Kreislauf
Forscher entwickeln neue Konzepte und Technologien, um Plastikabfälle als Rohstoff-Quelle zu erschließen.
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Wissenschaft
Das Universum in der Wurmkiste
Hatten Sie schon mal das Vergnügen mit einem Schleimpilz? Nein, das ist ausnahmsweise nicht sarkastisch gemeint. Ein Schleimpilz ist keine ungustiöse und unangenehme Erkrankung der Schleimhäute, sondern eine faszinierende Kreatur, die eigentlich sehr schön anzusehen ist. Tatsächlich handelt es sich bei einem Schleimpilz auch gar...
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