Lexikon
Feuerversicherung
eine Versicherung, die als Mobiliarversicherung (z. B. Hausrat), Immobiliarversicherung (Gebäude), Versicherung für Industrie und Großgewerbe sowie landwirtschaftliche Versicherung betrieben wird; gewährt Versicherungsschutz gegen Brand, Blitzschlag und Explosionen aller Art, außer durch Atomenergie sowie durch Absturz und Anprall von Luftfahrzeugen. Kriegsschäden, Schäden aufgrund von inneren Unruhen und Erdbeben sowie Sengschäden, die nicht durch Brand entstanden sind, und Schäden, die entstehen, weil die versicherten Sachen einem Feuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden, sind nicht versichert.
Wissenschaft
Freundeskreis gibt Jungen Mathe-Selbstvertrauen
Jungen schätzen ihre Mathefähigkeiten oft höher ein als Mädchen – auch wenn sich die objektiven Leistungen nicht unterscheiden. Doch welche Faktoren tragen zu diesen unterschiedlichen Selbsteinschätzungen bei? Eine Studie hat nun einen bisher wenig beachteten Faktor identifiziert: den Vergleich mit Gleichaltrigen. Demnach...
Wissenschaft
Wie wir mit Gruppenmitgliedern konkurrieren
Mitglieder einer sozialen Gruppe sind untereinander üblicherweise besonders kooperativ. Je nach Situation können sie einander aber auch zu schärferen Konkurrenten werden als gegenüber Personen außerhalb der Gruppe. Das zeigt eine Studie anhand von Verhaltensexperimenten. Standen Angehörige verschiedener nationaler, ethnischer...