Lexikon
Feuerversicherung
eine Versicherung, die als Mobiliarversicherung (z. B. Hausrat), Immobiliarversicherung (Gebäude), Versicherung für Industrie und Großgewerbe sowie landwirtschaftliche Versicherung betrieben wird; gewährt Versicherungsschutz gegen Brand, Blitzschlag und Explosionen aller Art, außer durch Atomenergie sowie durch Absturz und Anprall von Luftfahrzeugen. Kriegsschäden, Schäden aufgrund von inneren Unruhen und Erdbeben sowie Sengschäden, die nicht durch Brand entstanden sind, und Schäden, die entstehen, weil die versicherten Sachen einem Feuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden, sind nicht versichert.
Wissenschaft
Wie wir mit Gruppenmitgliedern konkurrieren
Mitglieder einer sozialen Gruppe sind untereinander üblicherweise besonders kooperativ. Je nach Situation können sie einander aber auch zu schärferen Konkurrenten werden als gegenüber Personen außerhalb der Gruppe. Das zeigt eine Studie anhand von Verhaltensexperimenten. Standen Angehörige verschiedener nationaler, ethnischer...
Wissenschaft
Kreisverkehr
Blut spielt in vielen Mythen und Märchen der Menschen eine große Rolle. „Ruckedigu, Blut ist im Schuh“, gurren die Tauben in Aschenputtel, die Goldmarie muss in den Brunnen hinuntersteigen, um die blutige Spule zu waschen und findet sich als Leibeigene bei Frau Holle wieder, und bei der christlichen Wandlung wird aus dem Messwein...
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