Lexikon

Feuerversicherung

eine Versicherung, die als Mobiliarversicherung (z. B. Hausrat), Immobiliarversicherung (Gebäude), Versicherung für Industrie und Großgewerbe sowie landwirtschaftliche Versicherung betrieben wird; gewährt Versicherungsschutz gegen Brand, Blitzschlag und Explosionen aller Art, außer durch Atomenergie sowie durch Absturz und Anprall von Luftfahrzeugen. Kriegsschäden, Schäden aufgrund von inneren Unruhen und Erdbeben sowie Sengschäden, die nicht durch Brand entstanden sind, und Schäden, die entstehen, weil die versicherten Sachen einem Feuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden, sind nicht versichert.
Rechnender Junge
Wissenschaft

Freundeskreis gibt Jungen Mathe-Selbstvertrauen

Jungen schätzen ihre Mathefähigkeiten oft höher ein als Mädchen – auch wenn sich die objektiven Leistungen nicht unterscheiden. Doch welche Faktoren tragen zu diesen unterschiedlichen Selbsteinschätzungen bei? Eine Studie hat nun einen bisher wenig beachteten Faktor identifiziert: den Vergleich mit Gleichaltrigen. Demnach...

Konkurrenz
Wissenschaft

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