Lexikon

Fleischbeschau

amtliche Untersuchung der Schlachttiere (Rinder, Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde), um festzustellen, ob das Fleisch für den menschlichen Genuss geeignet ist. Hierzu gehört die Schlachttierbeschau (die Untersuchung des lebenden Tieres, um Seuchen festzustellen) und die Fleischbeschau im engeren Sinne, bei der die Tierkörper und Eingeweide untersucht werden. Bei Notschlachtung wird zusätzlich eine bakteriologische Fleischuntersuchung durchgeführt. Das Fleisch von Schweinen, Bären u. a. Fleisch fressenden Tieren wird außerdem einer Untersuchung auf Trichinen unterzogen. Die Fleischbeschau wird in Deutschland durch das Fleischbeschaugesetz vom 5. 6. 1900 in der Fassung vom 24. 2. 1987 geregelt.
Forscher mit Bakterienkultur
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Die Erdatmosphäre reicherte sich erst durch die Photosynthese der Cyanobakterien und anderer photosynthetisch aktiver Organismen mit Sauerstoff an. Erst dies ermöglichte die Entwicklung komplexerer Sauerstoff-atmender Organismen. Für ihre Stoffwechsel waren Moleküle wie die aeroben Chinone von großer Bedeutung. Forschende haben...

Fischer André Grählert beim Heringsfang. Von den großen Schwärmen früherer Zeiten ist wenig übrig geblieben.
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