Lexikon
Fleischbeschau
amtliche Untersuchung der Schlachttiere (Rinder, Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde), um festzustellen, ob das Fleisch für den menschlichen Genuss geeignet ist. Hierzu gehört die Schlachttierbeschau (die Untersuchung des lebenden Tieres, um Seuchen festzustellen) und die Fleischbeschau im engeren Sinne, bei der die Tierkörper und Eingeweide untersucht werden. Bei Notschlachtung wird zusätzlich eine bakteriologische Fleischuntersuchung durchgeführt. Das Fleisch von Schweinen, Bären u. a. Fleisch fressenden Tieren wird außerdem einer Untersuchung auf Trichinen unterzogen. – Die Fleischbeschau wird in Deutschland durch das Fleischbeschaugesetz vom 5. 6. 1900 in der Fassung vom 24. 2. 1987 geregelt.
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