Lexikon

Gehörlose

Menschen mit angeborener oder erworbener, vollständiger oder sehr weitgehender Taubheit. Bei angeborener oder in der frühen Kindheit auftretender Taubheit unterbleibt der Spracherwerb. Bereits erlernte Sprache bildet sich zurück, wenn der Hörverlust etwa bis zum 8. Lebensjahr eintritt. Gehörlose erhalten heute in den entwickelten Ländern allgemein eine Hör- und Sprecherziehung, die auf den Erwerb der Lautsprache abzielt. Als weiteres Verständigungsmittel hat die Gebärdensprache als eigenständige Sprache Eingang in die Gehörlosenpädagogik gefunden. Die Ausbildung erfolgt in speziellen schulischen Einrichtungen für Gehörlose.
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