Lexikon
Gewẹre
[
die
]zentraler Begriff des mittelalterlichen Sachenrechts: Die Gewere bezeichnet den tatsächlichen Besitz (Sachherrschaft) an Liegenschaften und Fahrnis, dem ein rechtmäßiger Eigentumstitel zugrunde liegt. An rechtswidrig usurpiertem Gut konnte der Inhaber keine rechte gewere erwerben und es damit auch nicht gerichtlich verteidigen.
Wissenschaft
Am Rand der Raumzeit
Wenn unser Universum aus einer Singularität entsprungen wäre, bliebe der Urknall ein Mysterium. Doch Kosmologen wollen sich damit nicht abfinden. von RÜDIGER VAAS Hat die Welt einen Anfang oder existiert sie ewig? Diese höchst kontroverse Frage ist uralt – älter als die moderne Kosmologie, die auf der Allgemeinen...
Wissenschaft
»Wir brauchen Kernkraft für die Industrie und erneuerbare Energie für die Haushalte«
Der Schweizer Wissenschaftler Horst-Michael Prasser erklärt, was kleine, modulare Reaktoren auszeichnet und ob sich ihr Einsatz lohnt. Das Gespräch führte Martin Angler Große Konzerne wie Amazon und Google bestellen Prototypen kleiner, modularer Kernreaktoren, sogenannter SMR. Was ist da los? Ganz einfach. Die brauchen...