Lexikon
Gewẹre
[
die
]zentraler Begriff des mittelalterlichen Sachenrechts: Die Gewere bezeichnet den tatsächlichen Besitz (Sachherrschaft) an Liegenschaften und Fahrnis, dem ein rechtmäßiger Eigentumstitel zugrunde liegt. An rechtswidrig usurpiertem Gut konnte der Inhaber keine rechte gewere erwerben und es damit auch nicht gerichtlich verteidigen.
Wissenschaft
Wie Fledermäuse Zusammenstöße vermeiden
Fledermäuse können in großen Schwärmen aus tausenden Tieren auf engem Raum fliegen, ohne dabei in der Luft zusammenzustoßen. Wie ihnen das gelingt, haben nun Biologen herausgefunden. Demnach passen die Tiere sowohl ihre Flugbewegungen als auch die Rufe ihrer Echoortung an die herausfordernde Situation beim abendlichen...
Wissenschaft
Bioinspirierte Wasseraufbereitung
Entgiftung nach pflanzlichem Vorbild: Forschende haben ein bioinspiriertes Polymer entwickelt, das Wasser hochwirksam und selektiv vom Schwermetall Cadmium befreien kann. Es ist dem Bauplan der sogenannten Phytochelatine nachempfunden, durch die Pflanzen den Schadstoff aus ihren Geweben beseitigen. Durch die Bindung des Polymers...