Lexikon

Gewẹre

[
die
]
zentraler Begriff des mittelalterlichen Sachenrechts: Die Gewere bezeichnet den tatsächlichen Besitz (Sachherrschaft) an Liegenschaften und Fahrnis, dem ein rechtmäßiger Eigentumstitel zugrunde liegt. An rechtswidrig usurpiertem Gut konnte der Inhaber keine rechte gewere erwerben und es damit auch nicht gerichtlich verteidigen.
Foto einer Frau, die einen Donut an den Mund führt
Wissenschaft

Warum für Nachtisch immer noch Platz ist

Eis geht immer? Entgegen dem oft subjektiven Eindruck haben wir für Desserts keinen separaten Platz im Bauch. Dass wir nach einer üppigen Mahlzeit trotzdem noch Appetit auf einen Nachtisch haben, liegt vielmehr an unserem Gehirn, wie Forschende jetzt herausgefunden haben. Demnach sorgen dieselben Nervenzellen im Zwischenhirn, die...

Wissenschaft

Der steinige Weg ins E-Zeitalter

In einem Punkt sind sich die Forscher weitgehend einig: Irgendwann werden die meisten Autos elektrisch unterwegs sein. Doch zunächst sind noch einige Hürden aus dem Weg zu räumen. von RALF BUTSCHER Der 29. Januar 1886 gilt als der Geburtstag des Automobils. Denn an diesem Tag meldete Carl Benz das von ihm in seiner Werkstatt in...

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