Lexikon
Gewẹre
[
die
]zentraler Begriff des mittelalterlichen Sachenrechts: Die Gewere bezeichnet den tatsächlichen Besitz (Sachherrschaft) an Liegenschaften und Fahrnis, dem ein rechtmäßiger Eigentumstitel zugrunde liegt. An rechtswidrig usurpiertem Gut konnte der Inhaber keine rechte gewere erwerben und es damit auch nicht gerichtlich verteidigen.
Wissenschaft
Stabile Fallschirme dank Kirigami-Muster
Bei der japanischen Kunst des Kirigami wird Papier so geschnitten und gefaltet, dass es dreidimensionale Strukturen formt. Inspiriert von dieser Technik haben Forschende nun eine neue Art von Fallschirmen entwickelt. Als Ausgangsmaterial dient eine flache Plastikscheibe, in die zahlreiche versetzte Schlitze geschnitten werden. Im...
Wissenschaft
„Die Gefahren gehen vor allem von uns Menschen aus“
Der Soziologe Andreas Anton über die Notwendigkeit, sich auf den Kontakt mit Außerirdischen vorzubereiten. Das Gespräch führte RÜDIGER VAAS Herr Dr. Anton, ist Exosoziologie nicht Eskapismus angesichts von Kriegen oder Klimakatastrophen? Das eine schließt das andere natürlich nicht aus. Die großen Probleme der Welt sollten uns...