Lexikon
Gewẹre
[
die
]zentraler Begriff des mittelalterlichen Sachenrechts: Die Gewere bezeichnet den tatsächlichen Besitz (Sachherrschaft) an Liegenschaften und Fahrnis, dem ein rechtmäßiger Eigentumstitel zugrunde liegt. An rechtswidrig usurpiertem Gut konnte der Inhaber keine rechte gewere erwerben und es damit auch nicht gerichtlich verteidigen.
Wissenschaft
Starken Keltinnen auf der Spur
Wenn griechische und römische Gelehrte über Kelten schreiben, betonen sie das ihnen eigenartig erscheinende Auftreten der Frauen. Historiker haben diesen antiken Quellen lange misstraut. Doch genetische Analysen untermauern nun deren Glaubwürdigkeit. von DAVID NEUHÄUSER Die Frauen Galliens gleichen den Männern nicht nur in ihrer...
Wissenschaft
Die heiße Jugend des Mondes
Seine geologische Frühzeit verlief turbulenter als bisher gedacht: Als sich der junge Mond von der Erde entfernte, geriet er in eine Phase heftigen Vulkanismus. Das hat Konsequenzen für die Ermittlung des lunaren Alters. von THORSTEN DAMBECK Bei lange vergangenen Ereignissen kann man sich schon mal irren. Als gegen Mitte des 19....
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