Lexikon
Gewẹre
[
die
]zentraler Begriff des mittelalterlichen Sachenrechts: Die Gewere bezeichnet den tatsächlichen Besitz (Sachherrschaft) an Liegenschaften und Fahrnis, dem ein rechtmäßiger Eigentumstitel zugrunde liegt. An rechtswidrig usurpiertem Gut konnte der Inhaber keine rechte gewere erwerben und es damit auch nicht gerichtlich verteidigen.
Wissenschaft
Zeitkapsel im Untergrund
Mithilfe von seismischen Wellen spähen Forscher tief ins Innere des Roten Planeten. Sie stießen dabei auf die Spuren eines urzeitlichen Bombardements. von THORSTEN DAMBECK Wer wissen will, wie das tiefe Innenleben der Erde beschaffen ist, wird kein Bohrgerät verwenden. Denn damit könnte man allenfalls einige Kilometer der...
Wissenschaft
Hoch hinaus
Wie eine Mutation Streifengans und Sperbergeier zu ungeahnten Höhenflügen verhilft. Von RALF STORK Es gibt Lebensräume, die sind weniger anspruchsvoll als die Hochebenen Zentralasiens. Nachts und im Winter wird es dort empfindlich kalt. Und wer jemals in Höhen von 4.000 Metern unterwegs war, weiß: Die Luft ist dort so dünn, dass...