Lexikon
Gewẹre
[
die
]zentraler Begriff des mittelalterlichen Sachenrechts: Die Gewere bezeichnet den tatsächlichen Besitz (Sachherrschaft) an Liegenschaften und Fahrnis, dem ein rechtmäßiger Eigentumstitel zugrunde liegt. An rechtswidrig usurpiertem Gut konnte der Inhaber keine rechte gewere erwerben und es damit auch nicht gerichtlich verteidigen.
Wissenschaft
Die Müllabfuhr im Kopf
Das zentrale Entsorgungssystem des Gehirns arbeitet vor allem im Schlaf. Forscher vermuten, dass durchwachte Nächte Demenz und andere neurodegenerative Erkrankungen begünstigen. von SUSANNE DONNER Mehr als 100 Jahre glaubten Fachleute, das Gehirn recycle seinen Abfall selbst. Während andere Organe von einem Lymphsystem durchzogen...
Wissenschaft
Verspielt
Punkte sammeln und Level aufsteigen: Was einst Computerspielen vorbehalten war, findet immer häufiger seinen Weg in den Alltag. Welche Psychologie steckt hinter der Gamification? von JAN SCHWENKENBECHER Noch 2.347 fehlen zum Tagesziel von 10.000 Schritten, erst dann bleibt die Serie bestehen. Zum Frei-Kaffee fehlen noch 51 Sterne...