Lexikon
Gewẹre
[
die
]zentraler Begriff des mittelalterlichen Sachenrechts: Die Gewere bezeichnet den tatsächlichen Besitz (Sachherrschaft) an Liegenschaften und Fahrnis, dem ein rechtmäßiger Eigentumstitel zugrunde liegt. An rechtswidrig usurpiertem Gut konnte der Inhaber keine rechte gewere erwerben und es damit auch nicht gerichtlich verteidigen.
Wissenschaft
Ein künstliches Herz
Neue Techniken, um Blut zu pumpen, verbessern die Überlebenschancen vieler Herzpatienten. von REINHARD BREUER Als der südafrikanische Chirurg Christiaan Barnard am 3. Dezember 1967 erstmals erfolgreich ein menschliches Herz verpflanzte, begann ein neues Zeitalter der Medizin. Doch bis heute erfüllt sich die Hoffnung auf ein neues...
Wissenschaft
Herzproblemen im All auf der Spur
Warum beeinträchtigen Weltraumflüge die Herzgesundheit und wie könnte man diesem Problem gegensteuern? Zur Erforschung dieses für die bemannte Raumfahrt wichtigen Themas haben Forschende nun ein neues Verfahren eingesetzt: Sie haben eine „Herz-auf-einem-Chip”-Plattform auf die Internationale Raumstation geschickt, die eine...
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