Lexikon

Gewre

[
die
]
zentraler Begriff des mittelalterlichen Sachenrechts: Die Gewere bezeichnet den tatsächlichen Besitz (Sachherrschaft) an Liegenschaften und Fahrnis, dem ein rechtmäßiger Eigentumstitel zugrunde liegt. An rechtswidrig usurpiertem Gut konnte der Inhaber keine rechte gewere erwerben und es damit auch nicht gerichtlich verteidigen.
Fermentation, Bakterien
Wissenschaft

Postmoderne Molekularküche

Mit der Fermentation beleben Biotechnologen derzeit das älteste bekannte Konservierungsverfahren neu. Die Nahrung der Zukunft überrascht mit neuem Geschmack und hält ohne Zusatzstoffe länger. von SUSANNE DONNER Das Essen der Zukunft kann ebenso verstören wie verblüffen. Es erinnert oft an altbekannte Produkte wie Brie oder Feta,...

Phaenomenal_NEU.jpg
Wissenschaft

Kampf dem „Hicks“!

Rezepte gegen Schluckauf gibt es viele. Doch kaum eines davon hilft zuverlässig. Wie man der Hickserei tatsächlich Einhalt gebieten kann, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Schluckauf entsteht, wenn sich das Zwerchfell – eine dünne, im Ruhezustand kuppelförmig aufwärts gewölbte Muskelplatte zwischen Brust- und Bauchraum – plötzlich...

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