Gesundheit A-Z

Unterbringung

Einweisung in eine geschlossene stationäre Einrichtung auf richterlichen Beschluss und ärztlicher Begutachtung auch gegen den Willen des Patienten. Die mit Freiheitsentzug verbundene Unterbringung ist nur erlaubt, solange sie dem Wohl des Betroffenen dient und vom Vormundschaftsgericht genehmigt wurde bzw. bei sofortigem Handlungsbedarf möglichst rasch nachträglich genehmigt wird. Eine Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen ist nur gestattet, wenn dieser für sich selbst (Selbstgefährdung) oder für andere eine Gefahr darstellt oder er die nötige Krankheitseinsicht aufgrund seiner Erkrankung nicht aufbringen kann. Ein bei Selbstgefährdung bereits bestellter Betreuer hat vor der Unterbringung Vorrang. Auch Zwangseinweisung.
Flussmündung in Westaustralien
Wissenschaft

Wasserverteilung in Flüssen hat sich verändert

Flüsse tragen entscheidend zur Wasserversorgung in weiten Teilen der Welt bei. Zugleich können sie bei Überschwemmungen zur tödlichen Gefahr werden. Eine Studie hat nun für alle rund 2,9 Millionen Flüsse weltweit kartiert, wie sich ihre Durchflussmenge seit 1984 entwickelt hat. Die Ergebnisse sind den Forschenden zufolge...

Stärkeverdauung
Wissenschaft

Anpassung an stärkereiche Nahrung schon bei Frühmenschen

Das Enzym Amylase in unserem Speichel ermöglicht uns, Stärke bereits im Mund in Zucker aufzuspalten. Heutige Menschen besitzen zahlreiche Kopien des dafür verantwortlichen Gens. Doch wann hat es sich erstmals verdoppelt und damit die Grundlage für unsere kohlenhydratreiche Ernährung gelegt? Eine Studie zeigt nun, dass diese...

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