Gesundheit A-Z
Unterbringung
Einweisung in eine geschlossene stationäre Einrichtung auf richterlichen Beschluss und ärztlicher Begutachtung auch gegen den Willen des Patienten. Die mit Freiheitsentzug verbundene Unterbringung ist nur erlaubt, solange sie dem Wohl des Betroffenen dient und vom Vormundschaftsgericht genehmigt wurde bzw. bei sofortigem Handlungsbedarf möglichst rasch nachträglich genehmigt wird. Eine Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen ist nur gestattet, wenn dieser für sich selbst (Selbstgefährdung) oder für andere eine Gefahr darstellt oder er die nötige Krankheitseinsicht aufgrund seiner Erkrankung nicht aufbringen kann. Ein bei Selbstgefährdung bereits bestellter Betreuer hat vor der Unterbringung Vorrang. Auch Zwangseinweisung.
Wissenschaft
Schwamm drüber
Mikroorganismen waren lange Zeit nicht sehr beliebt bei uns Menschen – und das teilweise zurecht. Denn jahrtausendelang haben sie uns nichtmal gefragt, ob wir durch die von ihnen ausgelösten Infektionskrankheiten sterben möchten. Teilweise verteufeln wir sie aber zu Unrecht, weil wir ohne sie schnell auch einmal verhungert wären...
Wissenschaft
Testfall Sonnensystem
Die Relativitätstheorie wird immer genauer geprüft. Nun haben Astronomen die Lichtablenkung bei Planeten und sogar Monden im Visier. von RÜDIGER VAAS Lichtstrahlen werden von der Schwerkraft abgelenkt, wie Albert Einstein im Rahmen seiner Allgemeinen Relativitätstheorie 1915 voraussagte – das gehört zu den größten Entdeckungen...