Gesundheit A-Z

Unterbringung

Einweisung in eine geschlossene stationäre Einrichtung auf richterlichen Beschluss und ärztlicher Begutachtung auch gegen den Willen des Patienten. Die mit Freiheitsentzug verbundene Unterbringung ist nur erlaubt, solange sie dem Wohl des Betroffenen dient und vom Vormundschaftsgericht genehmigt wurde bzw. bei sofortigem Handlungsbedarf möglichst rasch nachträglich genehmigt wird. Eine Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen ist nur gestattet, wenn dieser für sich selbst (Selbstgefährdung) oder für andere eine Gefahr darstellt oder er die nötige Krankheitseinsicht aufgrund seiner Erkrankung nicht aufbringen kann. Ein bei Selbstgefährdung bereits bestellter Betreuer hat vor der Unterbringung Vorrang. Auch Zwangseinweisung.
Wissenschaft

Der steinige Weg ins E-Zeitalter

In einem Punkt sind sich die Forscher weitgehend einig: Irgendwann werden die meisten Autos elektrisch unterwegs sein. Doch zunächst sind noch einige Hürden aus dem Weg zu räumen. von RALF BUTSCHER Der 29. Januar 1886 gilt als der Geburtstag des Automobils. Denn an diesem Tag meldete Carl Benz das von ihm in seiner Werkstatt in...

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Wissenschaft

Wie aus Gebrabbel Sprache wird

Sprachwissenschaftler und Entwicklungspsychologen erforschen, wie Kinder sprechen lernen und was dabei in ihrem Gehirn geschieht. Offenbar finden schon im Säuglingsalter komplexe Prozesse statt. von ANDREA MERTES Neulich auf der Straße: Eine Mutter schiebt ihr Baby im Buggy, ein Hund läuft vorbei. Daraufhin beugt die Mutter sich...

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