Gesundheit A-Z
Unterbringung
Einweisung in eine geschlossene stationäre Einrichtung auf richterlichen Beschluss und ärztlicher Begutachtung auch gegen den Willen des Patienten. Die mit Freiheitsentzug verbundene Unterbringung ist nur erlaubt, solange sie dem Wohl des Betroffenen dient und vom Vormundschaftsgericht genehmigt wurde bzw. bei sofortigem Handlungsbedarf möglichst rasch nachträglich genehmigt wird. Eine Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen ist nur gestattet, wenn dieser für sich selbst (Selbstgefährdung) oder für andere eine Gefahr darstellt oder er die nötige Krankheitseinsicht aufgrund seiner Erkrankung nicht aufbringen kann. Ein bei Selbstgefährdung bereits bestellter Betreuer hat vor der Unterbringung Vorrang. Auch Zwangseinweisung.
Wissenschaft
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Als erste Raumsonde überhaupt fliegt die Parker Solar Probe durch die Korona und liefert einen sagenhaften Datenschatz von unserem Zentralgestirn. von DIRK EIDEMÜLLER Ikarus ist ein warnendes Beispiel: Wer wie die tragische Gestalt der griechischen Sage der Sonne zu nahe kommt, dem droht sie die Flügel zu versengen. Schon seit...
Wissenschaft
Warm und feucht
In den Nasenhöhlen von Robben und Huftieren fühlen sich Parasiten besonders wohl. von BETTINA WURCHE An einem eisigen Strand der Antarktischen Halbinsel liegt ein junger Südlicher See-Elefant und ruht. Auf einmal niest er – der weiße Schleim fliegt meterweit. Die Erklärung für diesen seltsamen Schnupfen sind winzige Milben in...
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