Lexikon
Hoheitsgewässer
der Küste vorgelagerte Meeresgebiete, die zum Gebiet eines Küstenstaates gerechnet werden. Deutschland beansprucht seit dem 1. 1. 1995 als Hoheitsgewässer eine Zwölf-Seemeilen-Zone (früher drei Seemeilen). In internationalen Seerechtskonferenzen soll eine Einigung über unterschiedliche Ansprüche (Drei-, Zwölf- oder Zweihundert-Seemeilenzone) erzielt werden. Dies ist von Bedeutung für Schifffahrt (Durchfahrtsrechte), Fischerei, Rohstoffnutzung, Forschung, Meeres- und Umweltschutz. Küstenmeer.
Wissenschaft
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Wissenschaft
Ein „Zuckerwatte-Planet“ gibt Geheimnisse preis
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