Lexikon
Hoheitsgewässer
der Küste vorgelagerte Meeresgebiete, die zum Gebiet eines Küstenstaates gerechnet werden. Deutschland beansprucht seit dem 1. 1. 1995 als Hoheitsgewässer eine Zwölf-Seemeilen-Zone (früher drei Seemeilen). In internationalen Seerechtskonferenzen soll eine Einigung über unterschiedliche Ansprüche (Drei-, Zwölf- oder Zweihundert-Seemeilenzone) erzielt werden. Dies ist von Bedeutung für Schifffahrt (Durchfahrtsrechte), Fischerei, Rohstoffnutzung, Forschung, Meeres- und Umweltschutz. Küstenmeer.
Wissenschaft
Fortschritt durch Abtritt
Max Planck schrieb in seiner wissenschaftlichen Selbstbiografie den Satz: „Eine neue wissenschaftliche Wahrheit pflegt sich nicht in der Weise durchzusetzen, dass ihre Gegner überzeugt werden und sich als belehrt erklären, sondern vielmehr dadurch, dass die Gegner allmählich aussterben und dass die heranwachsende Generation von...
Wissenschaft
Bewaffnet die Stirn bieten
Horn oder Geweih: Wer trägt was und warum, und woraus besteht der Stirnaufsatz? Eine kleine zoologische Kopfschmuckkunde. von CHRISTIAN JUNG Auf dem Kopf des männlichen Hirschs sitzt ein spitzes Geweih – ein Kopfschmuck, der mit zunehmendem Alter durch Pracht und Größe beeindruckt. In Szene gesetzt durch entsprechendes...
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