Lexikon

nterpol

Kurzwort für Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation
1946 hervorgegangen aus einer Reform der 1923 gegründeten Internationalen Kriminalpolizeilichen Kommission; eine auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens der nationalen Polizeibehörden (nicht der Staaten selbst) eingerichtete Stelle zur gegenseitigen Unterstützung bei kriminalpolizeilichen Aufgaben. Bei Verbrechen und Vergehen politischen, militärischen, religiösen und rassischen Charakters darf Interpol nicht eingeschaltet werden. Die Interpol-Zentrale sitzt in Lyon, unterhält ein weltumspannendes Kommunikationsnetz mit festen Regeln für den Nachrichtenaustausch mit standardisierter Technik. Das nationale Zentralbüro für die Bundesrepublik Deutschland hat seinen Sitz im Bundeskriminalamt in Wiesbaden.
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