Lexikon

Bundeskriminalamt

BKA
zentrale Bundesbehörde zur Bekämpfung überregionaler Verbrechen; 1951 gegründet und dem Bundesministerium des Innern nachgeordnet; Sitz: Wiesbaden; weitere Standorte: Berlin und Meckenheim. Das Bundeskriminalamt sammelt zentral Nachrichten und Unterlagen für die kriminalpolizeiliche Fahndung und den Erkennungsdienst. Es unterstützt die Polizeien des Bundes und die Landeskriminalämter und ist nationales Zentralbüro für Interpol. In bestimmten Fällen international organisierter Kriminalität ist das BKA selbst für Ermittlung und Fahndung verantwortlich, u. a. für Straftaten im Zusammenhang mit international organisiertem Waffen-, Sprengstoff- und Rauschgifthandel sowie international organisierter Herstellung und Verbreitung von Falschgeld, international organisierter Geldwäsche, international organisiertem Terrorismus sowie besonders schweren Fällen von Computersabotage. Das BKA hat ferner die Aufgabe, den Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes zu gewährleisten, u. a. des Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers, der Bundesminister, der Bundestagsmitglieder oder hoher Staatsgäste.
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