Lexikon
Meeresschutz
MeeresumweltschutzMaßnahmen zur Erhaltung von marinen Arten und Lebensräumen und zum Schutz der Meere vor Verschmutzung insbesondere durch Schadstoffe und Nährstoffeinträge. Die hohe See und die Küstengewässer sind z. T. erheblich durch organische Schadstoffe und Schwermetalle belastet. Die Ursachen der Meeresverschmutzung sind vielfältig. Infolge einer Überschätzung der Verdünnungskraft der Meere wurde die Einleitung oder Einbringung von Abwässern und Abfallstoffen lange Zeit als rechtmäßige Nutzung der Gewässer angesehen. Belastungen aus dem Schiffsverkehr (Tankerunfälle, Reinigung von Schiffsbunkern, Abpumpen von Altöl, Entsorgung von Schiffsmüll), aus dem Betrieb von Offshore-Anlagen zur Öl- und Gasförderung einschließlich der Versenkung der stillgelegten Plattformen oder die Einschwemmung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln aus küstennahen Bereichen kamen hinzu. Da Schmutzstoffe durch Meeresströmungen weiträumig transportiert werden, kann einer globalen Verschmutzung nur durch internationale Regelungen entgegengewirkt werden.
Schwerpunkte der Meeresschutzaktivitäten in Deutschland liegen auf dem Monitoring und der Bewertung des Zustandes der Meeresumwelt; den Auswirkungen der Fischerei, d. h. der Überfischung, auf das Meeresökosystem; den Auswirkungen von Schifffahrt und Offshore-Aktivitäten wie Gas- und Erdölförderung sowie Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt; der Reduktion des Eintrags gefährlicher Stoffe in die Meeresumwelt; der Reduktion des Eintrags von Nährstoffen und der Vermeidung von Eutrophierungseffekten; dem Tiefseebergbau und anderen Nutzungsarten der Tiefsee.
Internationale Zusammenarbeit
Die BR Deutschland ist Vertragspartner zahlreicher Übereinkommen, die insbesondere die Nord- und Ostsee betreffen. So wurden seit 1984 auf mehreren internationalen Nordseeschutz-Konferenzen (Abk. INK) von den Nordseeanrainerstaaten Beschlüsse zum Schutz der Nordsee bezüglich des Schutzes von Arten u. Lebensräumen, Fischerei, gefährl. Stoffe, Nährstoffeinträge, Verschmutzung durch Schiffe u. Offshore-Anlagen gefasst. Das Helsinki-Übereinkommen von 1992 (das 2000 das gleichnamige Übereinkommen von 1974 ersetzte) ist ein Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes. Das Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR-Übereinkommen, 1992; in Kraft getreten 1998; ersetzte das Oslo-Übereinkommen von 1972 und das Pariser Übereinkommen von 1974) verpflichtet die Vertragsparteien – Belgien, Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Luxemburg, Norwegen, Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz sowie die Europäische Union – zur Verhütung und Beseitigung von Verschmutzungen sowie zum Schutz des Meeresgebietes vor nachteiligen Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten.
Weltweite Übereinkommen zum Meeresschutz: Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Verschmutzung der See durch Öl (OILPOL-Abkommen von 1954); Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen von 1973); Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, SRÜ (engl. „United Nations Convention on the Law of Sea“ – UNCLOS) von 1982. Letzteres hat grundsätzliche Bedeutung für den weltweiten Meeresschutz und ist in weiten Teilen eine Rahmenregelung.
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