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Ministerilen

[
lateinisch
]
in fränkischer Zeit vom König, von weltlichen und geistlichen Großen zu Hof-, Verwaltungs- und Kriegsdienst herangezogene Unfreie in gehobener Stellung, die meist mit Dienstgütern entlohnt wurden. Mit dem 11. Jahrhundert begann der Aufstieg der Ministerialen; sie schlossen sich genossenschaftlich zusammen; ihre Rechtsstellung wurde erblich; sie durften nur noch zu höheren Ämtern (besonders Reiterdienst) herangezogen werden; ihre Dienstgüter nahmen allmählich die Form von Lehen an. Die Ministerialen erlangten schließlich die aktive und passive Lehnsfähigkeit, so dass die Grenze zum freien Ritterstand bis zum 14. Jahrhundert mehr und mehr schwand. Im Dienst der Landesherren hielten sich Ministerialen bis ins 19. Jahrhundert.
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