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Persọna grạta
[
die; lateinisch
]willkommener, gern gesehener Mensch; in der Diplomatensprache eine erwünschte Person als Vertreter eines fremden Staates. Vor der Entsendung eines Missionschefs (Botschafter, Gesandter) fragt der Heimatstaat beim fremden Staat an, ob der Botschafter genehm sei. Der Staat kann ohne Begründung erklären, der zu Ernennende sei Persona grata oder andernfalls Persona ingrata. Bei politischem oder strafrechtlichem Fehlverhalten eines Diplomaten kann jeder Angehörige einer diplomatischen Mission zur Persona ingrata erklärt werden, was meist mit der Aufforderung verbunden wird, das Land innerhalb kürzester Frist zu verlassen.
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