Lexikon
Plebiszịt
[
Referendumdas; lateinisch
]Volksabstimmung, Volksentscheidung. Im internationalen Bereich wurde das Plebiszit bisweilen zur Lösung strittiger Gebietsfragen angewandt (z. B. nach dem 1. Weltkrieg Volksabstimmungen in Oberschlesien, Südostpreußen, Schleswig; 1955 im Saarland). Innerstaatlich kann das Plebiszit zur Entscheidung über die Annahme einer Verfassung, einer Verfassungsänderung, u. U. auch einzelner Gesetze zwingend vorgeschrieben sein.
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