Lexikon
plebiszitạ̈re Demokratie
eine demokratische Staatsform, bei der das Volk auch durch die Entscheidung über Verfassungsänderungen, in besonderen Fällen auch über Gesetze (nach dem z. B. in der Weimarer Republik vorgesehenen Verfahren über Volksbefragung und Volksentscheid) entscheidet oder Staatsorgane (insbesondere das Staatsoberhaupt) wählt. Im Gegensatz zur Weimarer Republik, zu Frankreich, zur Schweiz u. a. Staaten kennt die Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene plebiszitäre Entscheidungen nur über innerdeutsche Gebietsfragen (Art. 29 GG); anders in mehreren Länderverfassungen.
Wissenschaft
News der Woche 08.08.2025
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Besser als ihr Ruf
Quallen haben ein mieses Image. Dabei sind sie für das Leben in den Ozeanen von großer Bedeutung. von TIM SCHRÖDER Eigentlich hatte Charlotte Havermans geplant, täglich mit der „Teisten“ – einem kleinen Forschungskutter mit Bordkran und Seilwinde – hinaus auf den Kongsfjord vor Spitzbergen zu fahren. Sie hatte schon einige Tage...