Lexikon
plebiszitạ̈re Demokratie
eine demokratische Staatsform, bei der das Volk auch durch die Entscheidung über Verfassungsänderungen, in besonderen Fällen auch über Gesetze (nach dem z. B. in der Weimarer Republik vorgesehenen Verfahren über Volksbefragung und Volksentscheid) entscheidet oder Staatsorgane (insbesondere das Staatsoberhaupt) wählt. Im Gegensatz zur Weimarer Republik, zu Frankreich, zur Schweiz u. a. Staaten kennt die Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene plebiszitäre Entscheidungen nur über innerdeutsche Gebietsfragen (Art. 29 GG); anders in mehreren Länderverfassungen.
Wissenschaft
News der Woche 20.09.2024
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Alle jungen Sternentstehungsgebiete in der Sonnenumgebung befinden sich auf der Oberfläche einer gewaltigen Blase. Geschaffen wurde sie von Supernovae. von THOMAS BÜHRKE Astronomen beobachten schon lange heiße Gasblasen in unserer Milchstraße. Diese Gebilde sind einige Hundert Lichtjahre groß und verleihen der Galaxis eine...