Lexikon

Pornografie

[
griechisch
]
Darstellung sexueller Vorgänge in Literatur, bildender Kunst, Film, elektronischen Medien in grob aufdringlicher Weise unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge.
Das deutsche Strafrecht überlässt es seit der Reform von 1973 in Bezug auf die sog. einfache Pornografie der Freiheit des erwachsenen Bürgers, selbst zu bestimmen, was er lesen und sehen will. Strafrechtlich geschützt wird daher in § 184 StGB vor allem die ungestörte sexuelle Entwicklung Jugendlicher. Strafbar ist dagegen die sog. harte Pornografie, worunter Schriften und Abbildungen zu verstehen sind, die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben.
Galaxienhaufen, Abell 370
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