Lexikon
unzüchtige Schriften und Gegenstände
früherer Begriff des Strafrechts, der durch den der pornografischen Darstellung ersetzt worden ist. Gemäß § 184 StGB sind in vollem Umfang strafbar die Verbreitung und Herstellung sog. „harter“ Pornografie (§ 184 Abs. 3 StGB: Darstellungen sadistischer oder sodomitischer Akte sowie des sexuellen Missbrauchs von Kindern), während bei der „einfachen Pornografie“ in erster Linie die jugendgefährdende oder belästigende (z. B. unverlangte Zusendung) Verbreitung bestraft wird. Weitere Straf- und Ordnungswidrigkeitsvorschriften finden sich im Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der Fassung vom 12. 7. 1985.
In Österreich Strafbarkeit nach dem Schmutz- und Schundgesetz 1950. In der Schweiz ähnliche Strafbestimmungen; privater Besitz oder Erwerb sind jedoch nicht verboten.
Wissenschaft
Im Lithium-Rausch
Der Trend zur Elektromobilität lässt den Bedarf an manchen Rohstoffen kräftig steigen – vor allem an Lithium. Bislang wird das Metall nur in wenigen Regionen der Welt gefördert. Doch künftig könnte es auch aus heimischen Quellen kommen. von JAN BERNDORFF Feldspat, Quarz und Glimmer – die drei vergessʼ ich nimmer!“ Dieser Erdkunde...
Wissenschaft
Die Spuren des Verglühens
Die wachsende Menge an Weltraumschrott bereitet auch dann Probleme, wenn sie in der Atmosphäre verglüht. Forscher untersuchen die Folgen für Klima und Ozon – und feilen an Lösungen. von ALINA WOLF Im Februar 2023 startete ein US-amerikanisches Forschungsflugzeug, die WB-57, in Fairbanks, Alaska, und stieg 19 Kilometer weit in die...