Lexikon

unzüchtige Schriften und Gegenstände

früherer Begriff des Strafrechts, der durch den der pornografischen Darstellung ersetzt worden ist. Gemäß § 184 StGB sind in vollem Umfang strafbar die Verbreitung und Herstellung sog. „harter“ Pornografie (§ 184 Abs. 3 StGB: Darstellungen sadistischer oder sodomitischer Akte sowie des sexuellen Missbrauchs von Kindern), während bei der „einfachen Pornografie“ in erster Linie die jugendgefährdende oder belästigende (z. B. unverlangte Zusendung) Verbreitung bestraft wird. Weitere Straf- und Ordnungswidrigkeitsvorschriften finden sich im Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der Fassung vom 12. 7. 1985.
In Österreich Strafbarkeit nach dem Schmutz- und Schundgesetz 1950. In der Schweiz ähnliche Strafbestimmungen; privater Besitz oder Erwerb sind jedoch nicht verboten.
Biologie, Pflanzen
Wissenschaft

»Es entsteht Neues und Spannendes«

Das Forschungsfeld der synthetischen Biologie entwickelt sich rasant. Biochemiker Tobias Erb berichtet von den Anfängen – und wie es immer weiter vorangeht. Das Gespräch führte RAINER KURLEMANN Herr Prof. Erb, wie reagieren Menschen, denen Sie erzählen, woran Sie forschen? Ich habe selten das Gefühl, dass synthetische Biologie...

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Wissenschaft

  Vom Leben und  Sterben der Arten

In den letzten rund 440 Millionen Jahren gab es fünf Massenaussterben. Forschende untersuchen, was den derzeitigen Artenschwund bewirkt. Sie liefern wichtige Erkenntnisse als Grundlage für Politik und Umweltschutz. Kompakt Es gibt viele Gründe für den Artenschwund. Doch künftig wird sich verstärkt die Erderwärmung auswirken....

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