Lexikon
unzüchtige Schriften und Gegenstände
früherer Begriff des Strafrechts, der durch den der pornografischen Darstellung ersetzt worden ist. Gemäß § 184 StGB sind in vollem Umfang strafbar die Verbreitung und Herstellung sog. „harter“ Pornografie (§ 184 Abs. 3 StGB: Darstellungen sadistischer oder sodomitischer Akte sowie des sexuellen Missbrauchs von Kindern), während bei der „einfachen Pornografie“ in erster Linie die jugendgefährdende oder belästigende (z. B. unverlangte Zusendung) Verbreitung bestraft wird. Weitere Straf- und Ordnungswidrigkeitsvorschriften finden sich im Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der Fassung vom 12. 7. 1985.
In Österreich Strafbarkeit nach dem Schmutz- und Schundgesetz 1950. In der Schweiz ähnliche Strafbestimmungen; privater Besitz oder Erwerb sind jedoch nicht verboten.
Wissenschaft
Hochwirksam desinfizieren
Neue ultraviolette Leuchtdioden können Viren, Bakterien und andere Keime in Gebäuden, Wasserleitungen und sogar an Patienten unschädlich machen. von DIRK EIDEMÜLLER Schon seit geraumer Zeit schlagen Mediziner weltweit Alarm. Der übermäßige Einsatz von Antibiotika sowohl in der Massentierhaltung als auch bei ungefährlichen...
Wissenschaft
Strategien von Klimawandel-Leugnern aufgedeckt
Online kursieren zahlreiche Falschinformationen zum Thema Klimawandel. Ihre Verbreiter zweifeln zum Beispiel an, dass die menschlichen CO2-Emissionen einen Einfluss auf das globale Klima haben – obwohl dazu ein breiter wissenschaftlicher Konsens besteht. Doch ausgerechnet diejenigen, die den Erkenntnissen der Klimaforschung...