Lexikon
unzüchtige Schriften und Gegenstände
früherer Begriff des Strafrechts, der durch den der pornografischen Darstellung ersetzt worden ist. Gemäß § 184 StGB sind in vollem Umfang strafbar die Verbreitung und Herstellung sog. „harter“ Pornografie (§ 184 Abs. 3 StGB: Darstellungen sadistischer oder sodomitischer Akte sowie des sexuellen Missbrauchs von Kindern), während bei der „einfachen Pornografie“ in erster Linie die jugendgefährdende oder belästigende (z. B. unverlangte Zusendung) Verbreitung bestraft wird. Weitere Straf- und Ordnungswidrigkeitsvorschriften finden sich im Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der Fassung vom 12. 7. 1985.
In Österreich Strafbarkeit nach dem Schmutz- und Schundgesetz 1950. In der Schweiz ähnliche Strafbestimmungen; privater Besitz oder Erwerb sind jedoch nicht verboten.
Wissenschaft
Ein neues Feld der Photovoltaik
Der Ausbau von Solaranlagen benötigt viel Platz. Doch viele geeignete Flächen werden bereits für die Landwirtschaft genutzt. Forscher suchen daher nach Wegen, beide Nutzungen zu kombinieren – und sehen großes Potenzial. von Rainer Kurlemann Die rheinische Ackerbohne könnte die deutsche Landwirtschaft verändern. Denn im Rahmen...
Wissenschaft
Schimmel rettet die Welt
Das wird eine Aufregung gewesen sein, als der britische Arzt und Bakteriologe Alexander Fleming am 28. September 1928 aus seinem Urlaub zurückkehrte und im Labor eine Petrischale entdeckte, die er vor der Abreise nicht richtig gesäubert hatte: Ein Schimmelpilz hatte sich darin breitgemacht – und die zuvor dort angelegte...
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