Lexikon

Psychophrmaka

[
Plural; griechisch
]
Sammelbezeichnung für chemisch verschiedenartige Arzneimittel, die die Aktivität des Zentralnervensystems beeinflussen und auf psychische Funktionen wie Stimmung, Affektivität und Emotionalität wirken. Nach der Wirkungsweise kann man u. a. folgende Gruppen von Psychopharmaka unterscheiden: 1. Neuroleptika (Neuroplegika), die beruhigend, dämpfend wirken, z. T. mit antipsychotischem Effekt; sie werden bei akuter Psychose und zur Behandlung der Schizophrenie eingesetzt; 2. Antidepressiva, mit antriebssteigernder und aufhellender Wirkung oder auch angstlösend und antriebsdämpfend; sie kommen bei verschiedenen Formen von Depressionen zur Anwendung; 3. Tranquilizer, Anxiolytiker, die je nach Wirkstoff oder Dosierung eine beruhigende, schlaffördernde oder muskelentspannende Wirkung haben; sie dienen zur Behandlung bei Angst- und Spannungszuständen, sollten aber nur zeitlich begrenzt zur Anwendung kommen, da die Gefahr der Abhängigkeit besteht. Sie können keine Psychotherapie ersetzen; 4. Lithiumsalze, werden speziell zur Behandlung der manisch-depressiven Erkrankung eingesetzt, um der depressiven Phase vorzubeugen; 5. Psychotonika (Psychostimulanzien), wirken psychisch anregend und antriebssteigernd.
Auch Hypnotika (Schlafmittel) und Sedativa sind im weiteren Sinne als Psychopharmaka anzusehen, ebenso gewisse Genussmittel (Alkohol, Nikotin). Drogen.
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