Lexikon
Rechtsbeugung
vorsätzliche Falsch- oder Nichtanwendung des Rechts durch einen Richter, anderen Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei, nach § 339 StGB strafbar mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 5 Jahren. – Die Rechtsbeugung wird in Österreich nach § 302 StGB und in der Schweiz nach Art. 312 (u. Art. 110, Ziff. 4) StGB als Amtsmissbrauch bestraft.
Wissenschaft
Geerbter Schutz
Der Mensch ist ein Erfolgsmodell der Evolution. Genetische und neurobiologische Schutzfaktoren helfen uns, mit Stress und Schicksalsschlägen fertig zu werden. von CHRISTIAN WOLF Oliver Brendel ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Stehaufmännchen. Er ist Mitte 30, als er spürt, wie er nach und nach die Kontrolle über seine Arme...
Wissenschaft
Das Matrjoschka-Multiversum
Besteht der Kosmos aus zahllosen Universen – in Schwarzen Löchern ineinander geschachtelt wie bei russischen Puppen? von RÜDIGER VAAS Dass unser Universum in etwas Umfassenderes eingebettet sein könnte, ist ein alter Gedanke. Der französische Mathematiker und Philosoph Blaise Pascal hat beispielsweise schon vor 1662 überlegt, ob...
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