Lexikon
Rechtsbeugung
vorsätzliche Falsch- oder Nichtanwendung des Rechts durch einen Richter, anderen Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei, nach § 339 StGB strafbar mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 5 Jahren. – Die Rechtsbeugung wird in Österreich nach § 302 StGB und in der Schweiz nach Art. 312 (u. Art. 110, Ziff. 4) StGB als Amtsmissbrauch bestraft.
Wissenschaft
Auf der Stresswelle
Was mit wenigen Hormonmolekülen im Hypothalamus beginnt, vervielfacht sich zu einer Cortisol-Flut, die unseren Körper überschwemmt. von SIGRID MÄRZ Mit gerade einmal vier Gramm ist der Hypothalamus ein Leichtgewicht, vor allem im Vergleich zum Gehirn insgesamt, das es auf etwa 1,4 Kilogramm bringt. Und dennoch enthält dieser...
Wissenschaft
Klimawandel: Schnelle Temperatursprünge werden häufiger
Gestern noch konnte man im T-Shirt in der Sonne sitzen, heute muss man wieder die Winterjacke hervorkramen: Solche starken Temperaturschwankungen fordern nicht nur unsere Garderobe heraus, sondern können für Pflanzen, Tiere und Menschen ein ernsthaftes Problem darstellen, von Ernteausfällen bis hin zu Gesundheitsschäden. Eine...