Lexikon
Rechtsbeugung
vorsätzliche Falsch- oder Nichtanwendung des Rechts durch einen Richter, anderen Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei, nach § 339 StGB strafbar mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 5 Jahren. – Die Rechtsbeugung wird in Österreich nach § 302 StGB und in der Schweiz nach Art. 312 (u. Art. 110, Ziff. 4) StGB als Amtsmissbrauch bestraft.
Wissenschaft
Familienplanung
Dass Jungtiere beste Bedingungen vorfinden, wenn sie geboren werden, ist überlebenswichtig. Um dies zu gewährleisten, müssen ihre Eltern zur rechten Zeit zusammenfinden. Von Elena Bernard Wenn im Frühling die Tage länger werden, die Temperaturen steigen und die Bäume frische grüne Blätter bekommen, beginnt die Zeit der Tierkinder...
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