Lexikon
Reichsdeputationshauptschluss
der Beschluss vom 25. 2. 1803 der letzten, außerordentlichen Reichsdeputation des Regensburger Reichstags des Hl. Römischen Reichs Deutscher Nation (bestehend aus Kurmainz, Böhmen [Österreich], Sachsen, Brandenburg [Preußen], Pfalz-Bayern, dem Hoch- und Deutschmeister, Württemberg, Hessen-Kassel), durch den die Entschädigung der Fürsten, die infolge der Frieden von Basel und Lunéville ihre linksrheinischen Gebiete an Frankreich hatten abtreten müssen, festgesetzt wurde: 1. Aufhebung aller geistlichen Fürstentümer, außer dem mit Aschaffenburg-Regensburg neu geschaffenen Staat des Kurerzkanzlers von Mainz, dem des Johanniterordens sowie dem des Deutschen Ordens; 2. Säkularisierung des Kirchenguts; 3. Mediatisierung der Reichsstädte bis auf Hamburg, Lübeck, Bremen, Frankfurt am Main, Augsburg, Nürnberg; 4. Neuschaffung der Kurfürstentümer Baden, Württemberg, Hessen-Kassel und Salzburg.
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