Lexikon
Tạlmud
[
auch -ˈmud; der; hebräisch, „Lehre“
]die im 5. Jahrhundert abgeschlossene schriftliche Fixierung der gesetzesgelehrten Tradition des Judentums, besonders der Auslegungen, Anwendungen und Weiterbildungen des mosaischen Gesetzes (Tora). Der Talmud entstand im Lauf mehrerer Jahrhunderte als Zusammenfassung der Mischna (Sammlung der Gesetzesüberlieferung) und der Gemara (Erläuterung und Erörterung der Gesetze). Der Talmud ist teils in hebräischer, teils in aramäischer Sprache abgefasst. Es gibt zwei Überlieferungsschulen; der ältere und kürzere palästinische oder Jerusalemer Talmud wurde vom jüngeren und umfassenderen babylonischen Talmud fast verdrängt. Der Talmud ist in sechs „Ordnungen“ (Sedarim) eingeteilt: 1. Seraim: Regeln über Benediktionen, Landwirtschaft, Abgaben; 2. Moed: Vorschriften über Sabbat, Fest- und Fasttage; 3. Naschim: Eherecht, Gelübde; 4. Nesikin: zivil- und strafrechtliche Vorschriften; 5. Kodaschim: kultische Anweisungen; 6. Toharot: Vorschriften über rituelle Verunreinigung und Reinigung. Man unterscheidet zwei Gattungen des talmudischen Stoffs: Halacha (Gesetz und Diskussionen über das Gesetz) und Haggada (Belehrung, Unterhaltung, Erbauung).
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